Rekonstruktion des Beitrags von ruki:
Hallo Leute,
würde gerne eure Meinung zu folgendem Fall hören:
Eine Verkäuferin verkauft in einer ordnungsgemäß errichteten notariellen Urkunde ein Grundstück an zwei Käufer je zur ideellen Hälfte. Dabei tritt diese nicht persönlich auf, sondern wird durch Käufer 1 vollmachtlos vertreten.
In der Urkunde ist eine Belastungsvollmacht enthalten, aufgrund derer die Käufer nun die Eintragung einer Grundschuld beantragen.
Eine Genehmigungserklärung der Verkäuferin liegt bei, die zwar keine weitere Vollmacht enthält, allerdings die Verkäuferin ausdrücklich erklärt, dass ihr der Inhalt der Urkunde in allen Teilen bekannt ist und ihr eine beglaubigte Fotokopie vorliegt.
Wurde wirksam Vollmacht erteilt? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
Ich warte gespannt auf eure Antworten