Anrechnung Polizeihaft

  • Hallo!

    Kurze Frage:

    Wenn der Vermerk der Polizei nach Vollstreckung eines Haftbefehls wegen einer Geldstrafe lautet:

    Der Verurteilte wurde angetroffen und verhaftet sowie der JVA zugeführt. Dort wurde ihm die Einzahlung ermöglicht.

    (Der Verurteilte hat sodann sofort die restl. Geldstrafe gezahlt.)

    Hier besteht Uneinigkeit darüber, ob die Zeit der "Verhaftung" als 1 Tag angerechnet werden soll, oder nicht.

    Wie seht ihr das?

  • Aus HRP 7.Aufl. RNr. 274: Die Einlieferung löst den Strafbeginn aus.( vgl. § 38 Ziffer2 StVollstrO), damit wird der Tag angerechnet.

  • Aus HRP 7.Aufl. RNr. 274: Die Einlieferung löst den Strafbeginn aus.( vgl. § 38 Ziffer2 StVollstrO), damit wird der Tag angerechnet.



    Was zur Konsequenz hat, dass der VU einen Tagessatz zuviel bezahlt hat und dieser nun an ihn zurückzuerstatten ist, oder wurde der "verbüßte" Tag durch die JVA bei der Zahlung der Restgeldstrafe berücksichtigt ? :gruebel:

  • Habe mich mit Strafvollstreckung seit ewigen Zeiten nicht mehr beschäftigt (beschäftigen müssen).

    Ist es nicht so, dass im Prinzip jeder signifikante Zeitraum, in welchem sich ein Verurteilter im Polizeigewahrsam befand, als voller Tag anzurechnen ist?

    Also sagen wir etwa in Abwandlung des Ausgangsfalles: Der Verurteilte hat sich eine Stunde auf der Polizeiwache aufgehalten, und dann einen Bekannten aufgetan, der ihm das Geld brachte.

  • Aus HRP 7.Aufl. RNr. 274: Die Einlieferung löst den Strafbeginn aus.( vgl. § 38 Ziffer2 StVollstrO), damit wird der Tag angerechnet.



    Was zur Konsequenz hat, dass der VU einen Tagessatz zuviel bezahlt hat und dieser nun an ihn zurückzuerstatten ist, oder wurde der "verbüßte" Tag durch die JVA bei der Zahlung der Restgeldstrafe berücksichtigt ? :gruebel:



    :zustimm:



  • Ist es nicht so, dass im Prinzip jeder signifikante Zeitraum, in welchem sich ein Verurteilter im Polizeigewahrsam befand, als voller Tag anzurechnen ist?


    Bei Ersatzfreiheitsstrafen erfolgt zu dem Zeitpunkt ( Wache) noch keine Anrechnung.

  • Sehe ich auch so, ich rechne nur an, wenn der VU tatsächlich in die JVA gebracht wurde und dann irgendjemand für ihn zahlt.

    Sollte durch die Anrechnung des Tages mehr Geld reinkommen, als für die Geldstrafe bezahlt wird (meist berücksichtigt die JVA den 1 Tag) verrechne ich den Teil einfach auf die Kosten (die sonst eh´oft nicht zu vollstrecken sind).

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • So handhabe ich das auch. VU wird verhaftet und der JVA zugeführt, dann bezahlt er.
    Anrechnung der Verwahrung nach Stunden!!! (vom Zeitpunkt der erklärten Festnahme bis tatsächlicher Entlassung (§ 37 StVollstrO)) auf die Geldstrafe, überzahlter Betrag wird auf Restgeldstrafe und dann ggf. auf Kosten verrechnet.


    Wird er festgenommen, zur Bank/zum Pol.Abschnitt chauffiert und zahlt dort direkt ein, wird bei uns nichts angerechnet.

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