Unterhalt in Österreich eintreiben

  • Ich hab hier eine vollstreckbare Ausfertigung eines Unterhaltstitels der im vereinfachten Unterhaltsverfahren den geschuldeten monatlichen Unterhalt des Schuldners nach der Regelbetrags-VO festlegt.

    Der Schuldner ist in Österreich wohnhaft und hat so gut wie nichts bezahlt, schuldet also rückständigen Unterhalt.

    Gem. § 790 Abs. 1 ZPO hab ich den Unterhalt nun auf der vollstreckbaren Ausfertigung beziffern lassen.

    Wie geht's jetzt weiter? Wie vollstrecke ich den Unterhaltstitel in Österreich? Muss ich dort einen Anwalt beauftragen oder gibt's eine andere Möglichkeit.

    Hab noch nie im Ausland vollstreckt und daher so gut wie keine Ahnung wie's funktioniert.

  • Danke!

    Da mein Titel aus dem Jahr 2002 datiert gibt's, wenn ich's richtig verstanden habe, nicht die Möglichkeit des europäischen Vollstreckungstitels, sondern ich muss die Vollstreckbarkeit des Titels in Österreich beantragen und einen Zustellungsbevollmächtigten in Österreich benennen.

    Geh ich recht in der Annahme, dass der Zustellungsbevollmächtigte in Österreich einzig und allein die Post (z.B. vom Gerichtsvollzieher) entgegennehmen und an mich weiterleiten muss?

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