"doofe" Frage bezüglich Zugangsvoraussetzungen

  • Bei den Voraussetzungen für die Berwerbung steht Abitur oder Fachhochschulreife.....
    ich mache im Januar mein Abitur, die Fristen für die Bewerbungen sind aber in der Regel dann schon abgelaufen...

    Kann ich mich dann mit den Zeugnissen der 12. Klasse i-wie bewerben.
    Ansonsten müsste ich ja ewig warten:(

    LG



  • Du bewirbst Dich immer miot dem letzten zeugnis, das Du hast. Das Abi- Zeugnis reichst Du nach, wenn Du es hast. Jetzt kannst Du Dich in der Regel nicht mehr für 2008 bewerben. Frag mal bei den in Frage kommenden OLGs nach, bis wann die Bewerbungen entgegen nehmen. Es gibt wohl auch OLGs, die bis Januar oder Februar annehmen.

  • oh wow, das wär ja klasse!!!!!! so hatte ich mir das auch vorgestellt.. die olgs die in frage kommen, nehmen bewerbungen bis ende dezember/januar an..ich hab nämlich mal eine e-mail an jemanden von einer fh geschrieben, der meinte dann eben erst für 2009, wegen dem abi...... kann das sein dass das an manchen unis unterschiedlich ist, oder kann ich das abi zeugnis immer nachreichen??

    vielen lieben dank

  • oh wow, das wär ja klasse!!!!!! so hatte ich mir das auch vorgestellt.. die olgs die in frage kommen, nehmen bewerbungen bis ende dezember/januar an..ich hab nämlich mal eine e-mail an jemanden von einer fh geschrieben, der meinte dann eben erst für 2009, wegen dem abi...... kann das sein dass das an manchen unis unterschiedlich ist, oder kann ich das abi zeugnis immer nachreichen??

    vielen lieben dank



    Richtich, an Unis und "normelen" FHs nur Bewerbung mit Abi- Zeugnis möglich. Bei den OLGs mit 12er Zeugnis.

  • oh wow, das wär ja klasse!!!!!! so hatte ich mir das auch vorgestellt.. die olgs die in frage kommen, nehmen bewerbungen bis ende dezember/januar an..ich hab nämlich mal eine e-mail an jemanden von einer fh geschrieben, der meinte dann eben erst für 2009, wegen dem abi...... kann das sein dass das an manchen unis unterschiedlich ist, oder kann ich das abi zeugnis immer nachreichen??

    vielen lieben dank



    Richtich, an Unis und "normelen" FHs nur Bewerbung mit Abi- Zeugnis möglich. Bei den OLGs mit 12er Zeugnis.




    oder 11er zeugnis



  • Ja, je nachdem. :D

  • also bewerbung(zeugnisse der 12. klasse) ---> Abi machen---> abizeugnis nachsenden...

    ich hatte das bei der erwähnten e-mail so verstanden, dass ich mich eben ohne abi nicht bewerben kann... war ein bisschen komisch formuliert. Deshalb wär das ja so ärgerlich gewesen, wenn ich mich dann erst wieder für 2009 hätte bewerben können....?!?!
    hab ich das jetzt richtig verstanden??

  • omg, das ist ja wunderbar... ich hatte schon nen schock bekommen...
    ähm gut, nochmal für die dummen... wenn ich mich dann mit den 12er zeugnissen an nem olg beworben hab, und genommen werde, bin ich ja auch automatisch an der fh?? *doofguckt*.. und wo sende ich dann das abizeugnis hin?

  • Also: wenn Du nächstes Jahr Dein Abi machst, dann kannst Du Dich jetzt mit deinem Zeugnis bei den OLGs bewerben. Die OLGs machen ein Bewerbungsverfahren, das ein wenig dauert und falls Du eine Zusage bekommst, dann bekommst Du di enur unter der Prämisse, dass Du Dein Abi auch bestehst. Denn auch hier gilt: ohne Abi (manchmal auch nur Fachhochschulreife) kein Studienplatz. Das Zeugnis schickst Du dann zum OLg, zu Deiner überaus netten und kompetenten Sachbearbeiterin.
    Bei den normalen Unis, bewirbst Du Dich erst nach dem Abi, weil ja manche Studienmgänge dem Numerus Clausus unetrliegen.

  • omg, das ist ja wunderbar... ich hatte schon nen schock bekommen...
    ähm gut, nochmal für die dummen... wenn ich mich dann mit den 12er zeugnissen an nem olg beworben hab, und genommen werde, bin ich ja auch automatisch an der fh?? *doofguckt*.. und wo sende ich dann das abizeugnis hin?



    Das Abizeugnis sendest du trotzdem an das OLG, weil die weiterhin deine Dienstherren sind.
    Du wirst lediglich zum Studieren an die FH abgeordnet(/abgegeben, bleibst aber trotzdem dem OLG unterstellt.

  • omg, das ist ja wunderbar... ich hatte schon nen schock bekommen...
    ähm gut, nochmal für die dummen... wenn ich mich dann mit den 12er zeugnissen an nem olg beworben hab, und genommen werde, bin ich ja auch automatisch an der fh?? *doofguckt*.. und wo sende ich dann das abizeugnis hin?



    Das Abizeugnis sendest du trotzdem an das OLG, weil die weiterhin deine Dienstherren sind.
    Du wirst lediglich zum Studieren an die FH abgeordnet(/abgegeben, bleibst aber trotzdem dem OLG unterstellt.




    abgeschoben :gruebel:

  • lol... danke ihr seid toll...
    Jetzt hab ich noch eine frage. wenn ich jetzt genommen werde, dann aber das abi total verhaue also 3,9 oder sowas, könnte das OLg dann sagen, dass sie mich doch nicht einstellen.. auch wenn ich das abi bestanden habe?

  • lol... danke ihr seid toll...
    Jetzt hab ich noch eine frage. wenn ich jetzt genommen werde, dann aber das abi total verhaue also 3,9 oder sowas, könnte das OLg dann sagen, dass sie mich doch nicht einstellen.. auch wenn ich das abi bestanden habe?



    Du kannst Fragen stellen...

    Ich geh mal davon aus, dass dein letztes Jahrgangs- oderHalbjahreszeugnis oder was auch immer du da hinschickst, relativ aussagekräftig ist. Mit einem derzeitigen Schnitt jenseits der 3 wird es wohl schwierig. Und innerhalb eines Halbjahres dürftest du nicht so sehr absacken, dass du deutlich unter 3 rutscht; schließlich besteht das Abi ja nicht nur aus dem letzten Jahr oder Halbjahr, so dass eine Tendenz sicher zu erahnen ist.

    @ Tini:
    wie wahr... ;)

  • hehe.. gut. das wars jetzt auch erstmal mit der Fragerei..
    in meinen beiden Zeugnissen die ich einsenden werde 12/1 und 12/2 hatte ich 2,3. Ich hoffe damit hab ich ne chance wenigstens zu weiteren gesprächen oder tests eingeladen zu werden

    :)

  • Also... bei meiner Zusage stand da dann folgendes: Unter Vorbehalt, dass sie das Abitur bestehen und dies mindestens mit Notendurchschnitt 3,2, stelle ich sie zum nächsten Einstellungstermin im Oktober 2007 als Rechtspflegeranwärterin ein, etc.

    Es wurd also nicht nur das Abitur, sondern dann auch ein Schnitt vorausgesetzt, unter dem die Zusage galt. Allerdings war das großzügig bemessen. Ich hatte vorher nur Zeugnisse mit ca. 2,0 beworben und hätte wenn ich das allermindeste in den Prüfungen geschrieben hätt, schlechtestens mit einer 2,6 oder so abgeschlossen. Letztendlich wars dann eine 1,8 - die Begrenzung also vollkommen irrelevant. Mach dir darum also nicht so sehr Sorgen, wenn du stabile Leistungen hast. Meine Abiklausuren waren besser als meine vorherigen Leistungen!

    Allerdings hatte ich nur bei der einen Zusage so eine Begrenzung. Ich hatte noch eine weitere, wo die Bedingung einfach nur das Bestehen des Abiturs war. Macht jedes OLG also wohl anders...

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