Hallo Ulf,
konfrontiert war ich mit diesem Problem bis dato weder in InsO noch im Grundbuch. Ich tendiere eigentlich zur ersten Variante. Dass eine Eigentümergrundschuld entstehen soll ist mir nicht so ohne weiteres eingängig; allenfalls in analoger Anwendung von § 868 Abs. 2 ZPO. Ich würde gerne mal die Entscheidung des BayObLG nachlesen. Würdest du bitte die Fundstelle im Rpfleger angeben.
Danke vorab
HuBo
SichHyp und § 88 InsO
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HugoBossi -
23. Mai 2005 um 15:32
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Leider ist mir zu der Entscheidung des BayObLG keine Fundstelle im Rpfleger bekannt. Ich hab die Entscheidung in beck-online gefunden. Dort waren aber nur andere Fundstellen angegeben. Vielleicht hat das BayObLG ja eine eigene Webseite mit Entscheidungsfundus oder es gibt die noch an anderer Stelle im www. Ich werde das bei Gelegenheit prüfen und nachliefern. Etwas Geduld bitte!
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Das Antragsdatum ist aus der Inso-Akte ersichtlich, die ich beiziehen würde. Alternativ käme m.E. eine Bescheinigung des Inso-Gerichts über den Zeitpunkt des Antragseingangs in Betracht.
Der Verwalter muss dann den Löschungsantrag, welcher ja zugleich Löschungsbewilligung ist, notariell beglaubigen lassen und kann im übrigen auf die Akten des Inso-Gerichts verweisen, meine ich.
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