Verfahrensablauf ???

  • Hallo zusamen,

    wie schon in meinem "Droh"-Thread angekündigt bin ich am Montag am/beim Vormundschaftsgericht.

    Ich hab schon mal erste "Durftmarken" gesetzt, also die ersten Sachen ins neue Zimmer gebracht und den grossen Fehler begangen, einfach mal in ein paar Akten reinzuschauen.

    Tja und da ist mir aufgefallen, dass ich keinerlei Ahnung habe warum die Akten "dasind".

    Also ich habe keinen blassen Schimmer über den Verfahrensablauf.

    Hat jemand von euch einen groben "Renner" über den Verfahrensablauf? Z.B. ist in einem Akt ein Bericht eines Betreues..was ist dann zu tun etc.

    :confused::confused:

  • Wichtig ist halt immer, die Kollegen zu fragen... und sich an den Vorlagen entlang zu hangeln.... ansonsten hast Du hier im Forum ja viele offene Ohren. ;)

  • "Den Verfahrensablauf" gibt es so schon mal gar nicht, da eine Vielzahl unterschiedlicher Verfahren vor dem VormG ablaufen. Es kommt also sehr darauf an, worum es konkret geht.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich habe vor 2 Jahren im Vormundschaftsgericht angefangen und stand vor dem gleichen Problem.

    Wichtig ist, zunächst noch mal die einschlägigen Regelungen im BGB und FGG zu "studieren", um einen Überblick zu haben.

    Dann muss man die einzelnen Fälle angehen.
    Mit Hilfe von Formularen, Kollegen und natürlich dem Forum sollte das kein Problem sein.

    Im konkreten "Fall" geht es um §§ 1840-1843 BGB i. V. m. § 1908i I 1 (letzterer ist sehr wichtig ! ;))

  • Ich weiß ja nicht ob ihr das auch so macht, aber bei uns speichert jeder seine Verfügungsmuster ins allgemeine Laufwerk unter der jeweiligen Abteilung. Die kann man sich dann zu Gemüte führen. Hat mir immer sehr geholfen!

  • Ansonsten gibt es ein schönes Lehrbuch von Klüsener, das (hoffentlich noch?) über die Fachhochschule für Rechtspflege in Nordrhein-Westfalen erhältlich ist, es heißt "Das neue Kindschaftsrecht" und hat mir bei den familiengerichtlichen Genehmigungen (die ja mit dem Vormundschaftsrecht verwandt sind) anfangs sehr geholfen.
    HRP (Handbuch der Rechtspraxis) gibt's auch, hilft aber nicht viel weiter.

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