Wenn sich die Anteile, die Art des Sondereigentums und die Nummer ändern (bei weniger Änderungen muss man den Text entsprechend reduzieren, für alle Varianten habe ich keine Zeit):
Die Teilungserklärung ist geändert. Miteigentumsanteile wurden von Blatt 0 auf Blatt 0 übertragen. Der hier gebuchte Miteigentumsanteil beträgt nunmehr 0/0 und ist verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung, im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 0. Gemäß Bewilligung vom ? -URNr. ? - in (ON 0) eingetragen am
Wenn dabei neue Blätter als Unterteilung gebildet werden, formuliere ich etwa so:
...Der hier eingetragene Anteil ist nunmehr auch durch die Sondereigentumsrechte beschränkt, die zu den in den Blättern 0 bis 0 eingetragenen Anteilen gehören. ...
Wegen des Gegenstandes und des Inhalts des Sondereigentums sowie der Sondernutzungsrechte wird nunmehr auch Bezug genommen auf die Bewilligung vom ? -URNr. ? - in (ON 0). Eingetragen am