Folgendes Problem:
Antragsteller mit Wohnsitz im Ausland. Das Bedürfnis für die Beratung läge im Hamburg. Also AG Hamburg für die BerH zuständig.
Wie läuft das aber jetzt mit diesen Beratungsstellen? Erfolgt in solchen Fällen trotzdem eine Bewilligung durchs Gericht?
§ 4 Abs. 1 S. 2 BrHG in Hamburg
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Samira -
28. November 2007 um 15:49
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Bin ich die Einzige, die die Frage nicht versteht?
Was soll jetzt mit den Beratungsstellen sein? -
Wird die Beratungsstelle nur für Personen mit Wohnsitz im Inland tätig?
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Von meiner Kollegin wurde gesagt, dass es in Hamburg keine BerH gibt. Da wären extra Beratungsstellen eingerichtet. Ja wie kommt der Antragsteller im Ausland jetzt zu seiner Beratung bei einem deutschen RA, wenn diese schriftlich erfolgen muss?
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Darf ich mal nach der Angelegenheit fragen? Vielleicht kann die Botschaft helfen?
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Nach Schoreit/Dehn RdNr. 11 zu § 14 BerHG tritt in Hamburg die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft) an die Stelle der Beratungshilfe nach dem BerHG.
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Ich begreif leider nicht die Frage.
ZitatAntragsteller mit Wohnsitz im Ausland. Das Bedürfnis für die Beratung läge im Hamburg. Also AG Hamburg für die BerH zuständig.
ZitatJa wie kommt der Antragsteller im Ausland jetzt zu seiner Beratung bei einem deutschen RA, wenn diese schriftlich erfolgen muss?
Die Partei wohnt im Ausland und hält sich auch dort auf !?
Und will in Deutschland Beratungshilfe? wenn ja, dann nein , also keine BerH. -
Das Bedürfnis für die Beratung läge im Hamburg.
Die Beratung kann doch überall stattfinden. Wenn Mandant im konkreten Fall im Ausland wohnt, soll er sich einen Anwalt an seinem Wohnort im Ausland suchen, der sich mit deutschem Recht auskennt.
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Mal abgesehen vom ausländischen Wohnsitz:
In Hamburg gibt es wie gesagt keine BerH, sondern die Öffentliche Rechtsberatungs- und Vergleichsstelle (ÖRA).
Anträge auf BerH-Vergütung für Personen mit Wohnsitz in Hamburg (kommt ab und zu bei auswärtigen Anwälten vor) sind daher zurückzuweisen. -
Mal abgesehen vom ausländischen Wohnsitz:
In Hamburg gibt es wie gesagt keine BerH, sondern die Öffentliche Rechtsberatungs- und Vergleichsstelle (ÖRA).
Anträge auf BerH-Vergütung für Personen mit Wohnsitz in Hamburg (kommt ab und zu bei auswärtigen Anwälten vor) sind daher zurückzuweisen.
Bei mir funktioniert der Link nicht. Wollte schon immer mal schauen, wie das in HH läuft... -
Mal abgesehen vom ausländischen Wohnsitz:
In Hamburg gibt es wie gesagt keine BerH, sondern die Öffentliche Rechtsberatungs- und Vergleichsstelle (ÖRA).
Anträge auf BerH-Vergütung für Personen mit Wohnsitz in Hamburg (kommt ab und zu bei auswärtigen Anwälten vor) sind daher zurückzuweisen.
Bei mir funktioniert der Link nicht. Wollte schon immer mal schauen, wie das in HH läuft...
Hier ist der Link entsprechend berichtigt. -
Hier ist der Link entsprechend berichtigt.
Danke, jetzt bin ich wieder ein wenig schlauer.
edit by Kai: Links in #9 bis #10 berichtigt
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