Hallo Zusammen,
ich habe in einer Teilungsversteigerung 2 Grundstücke an die Ersteher (jeweils verschiedene) gebracht.
An beiden Grundstücken ist das Gesamtrecht zu 2.000,- Goldmark bestehen geblieben, die Verteilung nach § 64 ZVG wurde nicht beantragt.
Noch sind beide Rechte im Grundbuch eingetragen. VT ist nächtste Woche.
Eine schlaue Anwärterin hat mir nun den Floh ist Ohr gesetzt, ich muss nach §§ 50 Abs. 2 Ziffer 2 und 125 ZVG eine bedingte Zuzahlung feststellen und eine bedingte Sicherungshypothek eintragen. So sehr ich auch nachlese - sie halt wohl recht!
Nur, macht ihr das wirklich immer? §§ 50 II 2 u. 125 ZVG muss ich v.A.w. beachten oder nur auf Antrag? Der Zuzahlungsbetrag steht hier den 35 Alteigentümer zu. Wie bekommen den die Ersteher die geile Sicherungshypothek je wieder aus dem Grundbuch?
Erfahrungen euerseits?