Zusammentreffen von Gläubiger- und Schuldnerstellung

  • In einem seit 2001 anhängigen Zwangsverwaltungsverfahren teilt die betreibende Gläubigerin (III/1, einzige Belastung im Grundbuch) mit, dass sie das Eigentum am Zwangsverwaltungsobjekt erworben habe. Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist bereits im Januar 2006 erfolgt.

    Muss ich die Zwangsverwaltung nun für und gegen diese X-Bank weiter fortführen, oder hat das Zusammentreffen von Gläubiger- und Schuldnerstellung Auswirkungen auf das Zwangsverwaltungsverfahren?

    Bin ratlos, die Sache eilt, da der Zwangsverwalter nun noch einen Vorschuss angefordert hat.

  • Zitat von Stefan

    Da fragt man sich doch allen Ernstes, was in manchen Köpfen vorgeht.:eek:



    In der Tat. Die Gläubigerin hätte ich wahrscheinlich angerufen und gefragt, ob sie noch alle Nadeln auf der Tanne hat.
    Meine Signatur scheint wirklich ein weit verbreitetes Motto zu sein ... ;)

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

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