Hallo. Ich hab ein kleines Problem, welches zu lösen uns mein Ausbilder mitgegeben hat. Haben zwar schon Kommentare gewälzt, aber wir finden das Problem nicht. Vielleicht ist es auch zu offensichtlich.
Der Eigentümer unterwirft sich nachträglich zu einem Teilbetrag von 20T gemäß § 800 ZPO. Die Grundschuld ist eingetragen über 100T. Mein Ausbilder warf einen Blick auf die Urkunde und sagte, so geht das nicht. Dann gab er uns eine Entscheidung, in der es um den Zinsbeginn bei Nachverpfändung geht. Kann das aber irgendwie gerade nicht zusammenbringen.
Kann mir jemand sagen, was in der Bewilligung für die nachträgliche ZV-Unterwerfung zu einem Teilbetrag enthalten sein muss?
Danke schon mal im Voraus!