11. Ziffern 1-10 gelten natürlich nur für anrufende "Profis" (Notariate, Rechtsanwälte, Immobilienspekulanten und Banken). Privatleute werden zuvorkommend behandelt und erhalten im Rahmen des rechtlich Zulässigen Rat und Hilfe.
Hier kommt es leider immer häufiger vor, dass die Zwischenverfügungen (natürlich an den beantragenden Notar gerichtet) einfach an die Beteiligten weitergeleitet werden. Die rufen dann hier an oder werden persönlich vorstellig. Und einem "Normalbürger" die GBO erklären zu müssen, das ist mühsam. Letztens hatte ich tatsächlich ein Schreiben eines Notars auf meine Zwischenverfügung hin, er habe meine Beanstandung an die Beteiligten weitergeleitet, diese werden sich mit mir in Verbindung setzen. Das geht doch so nicht! Ich bin ja gerne bürgerfreundlich aber irgendwann muss ich auch mal arbeiten...