Zusammenarbeit mit Notaren - was ist wichtig?



  • 11. Ziffern 1-10 gelten natürlich nur für anrufende "Profis" (Notariate, Rechtsanwälte, Immobilienspekulanten und Banken). Privatleute werden zuvorkommend behandelt und erhalten im Rahmen des rechtlich Zulässigen Rat und Hilfe.

    Hier kommt es leider immer häufiger vor, dass die Zwischenverfügungen (natürlich an den beantragenden Notar gerichtet) einfach an die Beteiligten weitergeleitet werden. Die rufen dann hier an oder werden persönlich vorstellig. Und einem "Normalbürger" die GBO erklären zu müssen, das ist mühsam. Letztens hatte ich tatsächlich ein Schreiben eines Notars auf meine Zwischenverfügung hin, er habe meine Beanstandung an die Beteiligten weitergeleitet, diese werden sich mit mir in Verbindung setzen. Das geht doch so nicht! Ich bin ja gerne bürgerfreundlich aber irgendwann muss ich auch mal arbeiten...

  • Ich finde die Weiterleitung der Zwischenverfügungen in einigen Fällen sehr sinnvoll. Zum Beispiel, wenn es um Erbfolge geht, oder wer der Berechtigte eines Rechts sein könnte. Das können die Beteiligten am ehesten aufklären. Und das Grundbuchamt will sich doch wohl nicht ernsthaft zum bloßen Eintrager degradieren lassen.



  • 11. Ziffern 1-10 gelten natürlich nur für anrufende "Profis" (Notariate, Rechtsanwälte, Immobilienspekulanten und Banken). Privatleute werden zuvorkommend behandelt und erhalten im Rahmen des rechtlich Zulässigen Rat und Hilfe.



    Hier kommt es leider immer häufiger vor, dass die Zwischenverfügungen (natürlich an den beantragenden Notar gerichtet) einfach an die Beteiligten weitergeleitet werden. Die rufen dann hier an oder werden persönlich vorstellig. Und einem "Normalbürger" die GBO erklären zu müssen, das ist mühsam. Letztens hatte ich tatsächlich ein Schreiben eines Notars auf meine Zwischenverfügung hin, er habe meine Beanstandung an die Beteiligten weitergeleitet, diese werden sich mit mir in Verbindung setzen. Das geht doch so nicht! Ich bin ja gerne bürgerfreundlich aber irgendwann muss ich auch mal arbeiten...



    In solchen Fällen gestatte ich mir den Hinweis an die bei mir vorsprechenden Bürger, daß sie doch sicher eine größere Summe Geldes an den Notar gezahlt haben und dafür auch verlangen können, daß er Beanstandungen des Grundbuchgerichts selbst erledigt. Das reicht in der Regel dafür aus, daß sie motiviert zum Notar marschieren und mich meine Arbeit tun lassen.
    Und die Notare gewöhnen sich solche Späßchen dann grundsätzlich auch schnell ab :teufel:.

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