Abgassonder- und Hauptuntersuchung

  • B. nimmt sein Kfz in Betrieb, ohne die erforderliche Hauptuntersuchung beim TÜV oder sonst wo und die Abgassonderuntersuchung duchgeführt zu haben.

    Die Bußgeldstelle erläßt zwei Bußgeldbescheide.

    Das Amtsgericht ordnet Erzwingungshaft an.

    Frage:

    Handelt es sich dabei prozessual nicht um eine Tat?

    Wenn ja:

    Wäre die Vollstreckung der Erzingungshaft eine unzulässige Doppelbestrafung, was der rechtspfleger im Vollstreckungsverfahren zu beachten hat?

    Gibt es Literatur/Entscheidungen dazu?

  • AU und TÜV sind zwei Paar Schuhe. Auch wenn das meist zusammen gemacht wird, sind es immer noch zwei voneinander unabhängige Dinge. Obwohl ich den Beschluß etwas krümelpiekerhaft finde.

  • Danke für deine Meinung.

    Ich stelle mir das so vor:

    Der B. setzt sich ins Auto und fährt los.

    Durch den Umdrehen des Zündschlosses = 1 Tat verletzte er zwei Vorschriften.

  • und das noch volltrunken nachts ohne Licht mit einem nichtversicherten Fahrzeug. Da kannste den Lappen gleich abgeben, hast 18 Punkte voll. :)

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