• Hallo,

    hat jemand eine Idee wo ich etwas zum bosnischen Erbrecht finde?
    Oder kennt sich jemand vielleicht selbst damit aus?

    Der Erblasser ist bosnischer Staatsangehöriger. Er hat eine Ehefrau und ein Kind (= Antragsteller). Eine Verfügung von Todes wegen ist nicht vorhanden.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Vielleicht können die hier helfen:

    Botschaft von Bosnien und Herzegowina
    S.E. Herr Mitar Kujundžić, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter (24.06.2005)
    Frau Lea Kujundžić
    Ibsenstraße 14
    Berlin
    10439
    030-81 4 7 12 10
    030-81 4 7 12 11
    Mo–Fr 09.00–17.00 Uhr Mo-Fr 09.00–14.00 Uhr - Konsularabteilung
    Konsularabteilugn
    Tel. 030-814 712 34/35

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Süß/Haas, Erbrecht in Europa, zerb Verlag 2004:

    Der gesamte Nachlass unterliegt dem Heimatrecht, keine Nachlasspaltung (Art. 30 Abs.1 IPRG). Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers mit Eintrittsrecht nach Stämmen (Art. 10 f. ErbG). Der überlebende Ehegatte erbt mit Abkömmlingen zu einem Kindeserbteil (Art. 10 Abs.2 ErbG).

    Gesetzliche Erbfolge hiernach: Ehefrau und Kind je zur Hälfte.

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