egvp - neue Signaturkarten

  • er erstellt die HR-Anmeldung, fügt die signierten Dateien ein usw..


    Hallo,

    nee, das geht m.E. gerade nicht!

    Wenn ich das für einen Kollegen mache, dann brauche ich sämtliche Originale bzw. Ausfertigungen, die ich dann einscanne und die i c h dann signiere.


    Gruß HansD

  • du meinst, derjenige der die HR-ANmeldung eingibt muss der "Einscanner/Signierer" sein?

    soll sich dochmal n Rechtspfleger dazu äußern

  • Wir hatten mal Urkunden für einen befreundeten Notar einreichen wollen, dessen Karte nicht funktionierte. Das wurde vom Handelsregister nicht akzeptiert.

  • was genau habt ihr gemacht, habt ihr die auch eingescannt und beglaubigt?

    DAS funktioniert definitiv, dafür gibts ja extra "Einreicher" zum auswählen

  • was genau habt ihr gemacht, habt ihr die auch eingescannt und beglaubigt?

    DAS funktioniert definitiv, dafür gibts ja extra "Einreicher" zum auswählen


    Hallo,

    gehen wir es doch mal ganz einfach an:

    Das Gericht bekommt schöne Bildchen geschickt - in Form einer Tiff-Datei.

    Das kann ja jeder.

    Entscheidend ist doch, dass da jemand ist, der in der Lage ist, zu bestätigen, dass diese Bildchen mit einem Original, einer Ausfertigung oder sonst was übereinstimmen.

    Und das mache ich dann ggfls. für einen Kollegen:

    Der legt mir in Papierform (!) seine Gründungsurkunde in Ausfertigung vor, die Anmeldung im Original usw. Das wird von mir eingescannt und ich beglaubige, dass die "Bildchen" mit dem Original oder der Ausfertigung übereinstimmen. Und das ganze schicke ich als "Bote" zum Gericht.

    Es geht natürlich nicht, dass mir vom Kollegen selbst nur "Bildchen" zur Verfügung gestellt werden, die ihrerseits nicht mit einer wirksamen digitalen Signatur versehen sind. Es geht auch nicht, dass er mir lediglich die von ihm einscannten Dateien vorlegt. Ich beglaubige ja auch nicht eine einfache Fotokopie mit dem Vermerk, dass diese Fotokopie mit dem mir vorliegenden Original überstimmt, wenn ich dieses überhaupt nicht gesehen habe.


    Gruß HansD

  • :zustimm:
    Ich kann für einen Kollegen einreichen. Aber ich muss selbst die Dokumente einscanne, beglaubigen und signieren. Danach die XML-Strukturdatei erstellen und danch das ganze per EGVP versenden.

    @Notariatsfee - Das kann normal nicht sein. Es gibt ja auch noch Bundesländer, wo Bürgermeister/Ortsgerichtsvorsteher die HR-Anmeldungen beglaubigen dürfen. Die könnten ja dann gar nicht eingereicht werden. Oder wie oft hat man den Fall, dass man z.b. die GRündungsurkunde oder den BEschluss für ne Satzungsänderung selbst beurkundet hat, aber die HR-Anmeldungen woanders unterschrieben werden, weil die Geschäftsführer am anderen Ende von Deutschland oder sogar im Ausland wohnen. Man kann schon für andre einreichen, aber muss halt das ganze Procedere schon selbst machen...

  • Es geht natürlich nicht, dass mir vom Kollegen selbst nur "Bildchen" zur Verfügung gestellt werden, die ihrerseits nicht mit einer wirksamen digitalen Signatur versehen sind.

    das weiß ich auch, da der Notar ja selbst die Beglaubigung erstellen muss, so kann er ja nicht nachvollziehen ob das tatsächlich das und das ist

    Zitat

    Es geht auch nicht, dass er mir lediglich die von ihm einscannten Dateien vorlegt. Ich beglaubige ja auch nicht eine einfache Fotokopie mit dem Vermerk, dass diese Fotokopie mit dem mir vorliegenden Original überstimmt, wenn ich dieses überhaupt nicht gesehen habe.

    das ist mir auch klar

    deswegen sagte ich ja die bereits signierten Dateien:

    das hiesige problem ist folgendes:

    die neue Karte funktioniert, d.h. ich kann Dateien signieren, wenn ich jedoch die HR-ANmeldung erstellt habe und sie an den EGVP schicke, kommt sie dort auch an, wenn ich dann jedoch signieren will, fragt er mich nach der Karte, weil er die Karten von Telesec noch nicht erkennt.

    Deswegen meinte ich vorhin, dass ICH die Dateien schonmal einscanne und signiere damit der Kollege nicht soviel Arbeit hat und ER dann die HR-Anmeldung erstellt mit den Dateien und sie dann per EGVP losschickt..

    naja wir werden sehen, was der Kollege sagt, werde mal höflich am Dienstag oder so anfragen

  • Mal eine Frage an Pepsi. Stammt die Signaturkarte vielleicht von Euerem Software-Anbieter und die erste Signatur wird In RA-M**ro vorgenommen? Von einem Crack zum anderen. Die in Berlin haben noch nie auf Anhieb was hingekriegt.

    Ansonsten kann ich problemlos Originalurkunden anderer Notare einscannen und mit einer Signaturkarte eines unserer Notare signieren, die Anmeldung vornehmen und in egvp erneut signieren und abschicken. Immer vorausgesetzt, der andere Notar ist im Besitz einer Signaturkarte und entsprechend registiert. Insoweit hatte ich mal Schwierigkeiten hinsichtlich eines Notars, der aus Altergründen keine Signaturkarte angeschafft hat, da er kurz vor dem Erreichen der Altersgrenze stand.

    Ansonsten gibt es wohl immer noch Probleme mit einigen Kartenlesegeräten, die von egvp nicht erkannt werden.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • bei deiner Darstellung brauchst du doch die Karte des anderen nicht?!

    wie ich bereits sagte ist mein Problem nicht das signieren der Dateien, also die eingescannten, sondern das signieren des Pakets im EGVP, da die Karte der Telesec noch nicht erkannt wird im EGVP

    die Karte ist von der Telesec (allerdings kann man bei RA-Micro so ein Paket bestellen/beauftragen und die beantragen dann die Karte etc. und diese Karte ist von der Telesec

    ich hoffe es äußert sich nochmal jemand

  • Vielleicht muss für egvp ein weiterer (neuer) Treiber für das Kartenlesegerät installiert werden. Möglicherweise kannst Du den Treiber bei bos-bremen.de herunterladen. Wenn Du da nichts findest kann ich Dir auch per PN Name und Telefonnummer einer Firma mitteilen, die in der Regel telefonisch weiter helfen kann. Das Kostet zwar etwas, ist aber nicht die Welt.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • damit es nicht zu weiteren Missverständnissen kommt zitiere ich hier mal die Firma des "EGVP":

    "Diese neuen Signaturkarten müssen programmtechnisch in das EGVP eingebunden werden, damit sie für den Elektronischen Rechtsverkehr über das EGVP nutzbar sind. Die Anpassungsarbeiten dauern ca. 4 Wochen und können erst dann erfolgen, wenn die Signaturkarten durch den jeweils verantwortlichen Zertifizierungsdiensteanbieter zur Verfügung gestellt werden. Dies ist noch nicht bei allen Anbietern der Fall. Um sicherzustellen, dass bis zum Jahresende 2007 weitestgehend alle neuen Signaturkarten für das EGVP nutzbar sind, werden im Laufe des Dezember 2007 mehrere neue EGVP-Updates zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung erfolgt jeweils über ein automatisiertes Update beim Start des EGVP-Clients. Befinden sich EGVP-Clients permanent (durchlaufend) im Betrieb, müssen sie neu gestartet werden, damit die Software automatisch aktualisiert wird. Nähere Informationen zum Stand der Signaturkarteneinbindung finden Sie auf der Website der bremen online services KG (http://www.bos-bremen.de)"

    Für die Firma Telesec steht in der Liste "Januar 2008"

    Es liegt am EGVP, an nichts anderem. Den Treiber/Firmware und die Signiersoftware habe ich bereits geupdatet

  • Hallo Pepsi,
    selbst wenn Du im EGVP die Nachricht nicht mehr signieren würdest, hätte das Gericht ein Problem. Da die Karte noch nicht in den EGVP eingebunden ist, würden auch die Signaturprüfungen bei Gericht negativ ausfallen (über EGVP). Wir tun hier uns schwer mit solchen Nachrichten - nur weil Firmen nicht hinterherkommen, kann man Sicherheitsstandards nicht für eine gewisse Zeit außer Kraft setzen, oder?

  • sorry, dass ich immer so leicht aufbrausend werde, aber irgendwie versteht mich keiner, ich habe doch nicht gesagt, dass ich im EGVP nicht signieren will (geht übrigens gar nicht, da man sonst gar nicht senden kann)

    sondern ein Kollege soll meine eingescannten und signierten Dateien in die von ihm erstellte HR-Anmeldung (XNotar, oder was auch immer) einfügen und dann im EGVP signieren und absenden

    PS: ich verstehe trotzdem nicht, warum die Nachricht im EGVP unbedingt signiert werden muss, ist ja eben nur ne Signatur der Containerdatei

  • Containerdatei - Auslegungssache des Sachbearbeiters, mir wäre das nicht wichtig, Hauptsache, die Dokumente sind ordnungsgemäß signiert...

    Ich habe ein Jahr dieses Verfahren mitbetreut von unserem OLG aus, und bei Schulungen haben wir das auch so weitergegeben, dass es auf die Dokumente ankommt...

  • Ein ähnliches Problem hatten wir Ende letzten Jahres auch.
    Wir haben trotzallem keine Papierform akzeptiert und auch keinen Notfall, der von Seiten des Gerichts zu vertreten wäre gesehen.

    Dann musste sich die Notarkammer beeilen, mittlerweile klappt ja auch alles wieder.

    Bei uns ging nur die Einreichung über EGVP nicht, aber über Webupload!

  • Es gibt ja verschiedene Einreichungsarten...

    • per OSCI-Verfahren per EGVP
    • per sonstigen OSCI-Verfahren mit entsprechender OSCI-Client-Software.
    • per Web-Upload-Verfahren (XML-Dateien hochladen) mittels eines normalen installierten Browsers
    • per E-Mail-Verfahren mittels einem E-Mail-Client mit Zertifikatseinbindungsmöglichkeit (z.B. Outlook)

    Aber soviel ich weiß gelten die nicht alle in allen Bundesländern. Musste mal in den technischen Voraussetzungen für Niedersachen nachgucken...

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