hi.
habe eine Frage über die ich mit einigen Kollegen schon diskutiert habe.
Folgender Fall:
Es wurde eine Rechnung erstellt an eine Einzelfirma. Die Rechnung ist erst vor einer Woche erstellt worden und wurde mit der Bitte um Begleichung an die Einzelfirma weitergeleitet. ohne jetzt eine genaue Zahlungsfrist zu setzen.
Der anwalt hat sich mit der Firma gestritten und will jetzt sofort mahnbescheid wegen der vorgenannten Rechnung beantragen.
Ist dies korrekt? Ich meine, ist die Einzelfirma wegen der REchnung schon im Verzug? Die rechnung ist wie gesagt erst ca 7 Tage alt. Was meint ihr?
In § 286 BGB heißt es in Absatz 1 Satz 2:
"Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheides gleich."
ISt es daher zulässig den Mahnbescheid sofort nach Rechnungsstellung zu beantragen? Es ist ja nicht die feine englische Art und bis der MB wirklich zugestellt wird, vergehen ja noch wochen und wenn bis dahin nicht gezahlt wurde, ist der antragsgegner selbst schuld, könnte man argumentieren.
Was meint ihr?