Anrechnung Auslieferungshaft

  • Hallo, kann mir jemand sagen, wie ich am besten etwas über die Haftbedingungen einer JVA in Tschechien erfahren kann.
    Habe schon daran gedacht über das Auswärtige Amt eine Stellungnahm,e der Deutschen Botschaft in Tschechien zu erbitten. Aber das geht wahrscheinlich nur über das Berichtswesen, oder?

  • Schon mal:google:geschaut. Dort sind viele Berichte über die Zustände in tscheschischen ( und anderen ausländischen) Gefängnissen dokumentiert. Eine offizielle Stellungnahme wirst Du sicherlich kaum bekommen und wenn, sind sie sowieso beschönigt.

  • Wenn Du Auslieferungshaft anrechnen mußt, muß das im Urteil stehen, auch, in welchem Maßstab.
    Selbst entscheiden darst Du nicht, wenn nichts drinsteht, über den Dezernenten an das Gericht zurückleiten m.d.B. um Klarstellung, ob und in welchem Maßstab Auslieferungshaft anzurechen ist.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Na so einfach ist der Fall dann doch nicht, bei mir wurde mein VU im Vollstreckungsverfahren in Tschechien auf Grund eines EU-HB festgenommen und später nach Deutschland überstellt...

  • Ich habe jetzt auf die schnelle nur folgende Entscheidungen gefunden:OLG Stuttgart (2 Ws 14/2003), StV 2003, 629: Auslieferungshaft in Slowakai wird mit 1:1 berücksichtigt.OLG Hamm (3 Ws 598/07), Beschluss vom 16.10.07: Auslieferungshaft in Polen wird mit 1:1 berücksichtigt.Das Gleiche wird vermutlich für die Tschechien gelten.

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