Löschung einer Dienstbarkeit

  • Hallo!

    Folgendes Problem:

    Eine bpD ist in mehreren Grundbüchern eingetragen .Der Notar gibt an,dass diese wegen Zeitablaufs gelöscht werden sollen.Eintragung war 1974.

    Die Berechtigten waren mehrere natürliche Personen.Bewilligungen liegen nur von den jeweiligen Eigentümern vor.Reicht das?

    Wie sieht es mit den Kosten aus?

    Es sind teilweise verschiedene Eigentümer.Fällt nur eine Gebühr aus dem Wert nach § 68 KostO an?

  • 1. Waren die Rechte befristet?

    2. Wieso liegen die Bewilligungen der Eigentümer vor. Es müssen die Bewilligungen der Berechtigten vorliegen, wenn die Rechte nicht durch Zeitablauf erloschen sind.

    3. Welche Gebühren wurden damals bei der Eintragung erhoben? Danach musst Du Dich richten.

  • Es sind Einzelrechte also auch einzelne Gebühren. Und wieso § 68 für den Wert? Der richtet sich doch nach §§ 19, 24, 30! Sollte sich die bpD als Grunddienstbarkeit entpuppen eben nach § 22.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Es sind Einzelrechte also auch einzelne Gebühren. Und wieso § 68 für den Wert? Der richtet sich doch nach §§ 19, 24, 30! Sollte sich die bpD als Grunddienstbarkeit entpuppen eben nach § 22.




    Hier ist aber m. E. § 63 II zu beachten, also nur eine Gebühr nach dem Gesamtwert und falls die Rechte tatsächlich durch Zeitablauf erloschen sind, ist dieser gleich Null.

  • Kommt ja vielleicht noch.

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  • Die bpD soll wegen Zeitablauf gelöscht werden.Eine Befristung im Grundbuch wurde nicht eingetragen.Brauche ich nun die Bewilligung aller Berechtigten?

  • Wenn eine Befristung nicht eingetragen ist (genügen würde aber "Befristete bpD" und Bezugnahme wegen der Einzelheiten wie Dauer und Beginn usw.), ist das Recht nicht befristet und kann daher auch nicht durch Zeitablauf erlöschen. Es kann jedoch durch den Tod der Berechtigten erloschen sein. Dann wäre ein förmlicher Sterbenachweis erforderlich und das "Sperrjahr" müsste abgelaufen sein, wenn keine sog. "Vorlöschklausel" eingetragen ist und Rückstände nicht ausgeschlossen sind.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Es müssen also von Anfang an mehrere Berechtigte gewesen sein. Durch Grundstücksteilungen und Abschreibungen kann sich die Zahl der Berechtigten nicht erhöhen. Die Frage bleibt also, ob es sich um mehrere Einzelrechte oder um ein Gesamtrecht mit mehreren anteilig oder Gesamt-Berechtigten handelt.

    Zur Löschung ist Ulf zuzustimmen.

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  • Hätte die Dienstbarkeit nach dem Inhalt der Eintragungsbewilligung befristet sein sollen und worin hat die Befristung ggf. bestanden?

  • Hi!

    Vielen Dank für eure Vorschläge.Muss ich mal gucken,wie ich weiter vorgehe.Wollte jetzt mal dem Notar schreiben wegen den Löchungsbewilligungen und nochmal nach der Urkunde schauen.Das Problem ist nur das die wahrscheinlich nicht mehr aufzufinden ist.

  • Hi!

    Vielen Dank für eure Vorschläge.Muss ich mal gucken,wie ich weiter vorgehe.Wollte jetzt mal dem Notar schreiben wegen den Löchungsbewilligungen und nochmal nach der Urkunde schauen.Das Problem ist nur das die wahrscheinlich nicht mehr aufzufinden ist.

    Die Bewilligung zu einem 1974 eingetragenen Recht nicht mehr auffindbar? Wo arbeitest Du denn?

  • Vorbände, Akten früherer Buchungsstellen, ggf. Landeshauptarchiv. Eine Bewilligung von 1974 muß noch da sein. Die find ich ja sogar im wilden Osten wieder!

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  • Hallo und guten Morgen,

    bei mir geht es um die Löschung eines Vorkaufsrechtes.

    Berechtigte des VKR sind A, B und C. Das VKR erlischt mit Ableben des letztversterbenden der Ehegatten X und Y.

    Die Befristung wurde im GB nicht ausdrücklich eingetragen.

    Der Notar beantragt nun unter Vorlage der Sterbeurkunden von X und Y die Löschung des VKR.

    Nach Schöner/Stöber 16. Auflage Rn 266 b ist trotz unzulässiger Bezugnahme hinsichtlich der Befristung nur ein befristetes Recht entstanden.

    Kann ich aufgrund der vorgelegten Sterbeurkunden löschen oder müssen A, B und C bewilligen?

  • Was läßt Dich zweifeln, wenn es doch trotzdem ein befristetes Recht ist?

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  • Was läßt Dich zweifeln, wenn es doch trotzdem ein befristetes Recht ist?

    Manche Fragen sind echt überflüssig, was? :aufihnmit :D

    Manchmal braucht's auch einfach nur eine Bestätigung.....

    Dann lösche ich das Vorkaufsrecht.

    Vielen Dank FED

  • Manchmal muß nur einer die Kettensäge nehmen und den Baum fällen, der die Sicht auf den Wald versperrt. :koithema:

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