Ich würde erst mal mit dem Gläubiger klären, ob er unter diesen Umständen überhaupt geprüft werden möchte. Falls ja, schnellstens Meldung ans Gericht, denn bei der Konstellation könnte man noch einen nachträglichen PT auf das gleiche Datum wie den Schlusstermin legen. Die meisten Gläubiger verzichten aber auf eine (mit Kosten verbundene) nachträgliche Prüfung.
Danke. *zum-telefon-greif*