Zwangsverwaltung; Rangklasse 4; Verteilung bei Gleichrang

  • Wie erfolgt eine Zuteilung laut Teilungsplan, wenn mehrere Rechte im Gleichrang stehen? Im Einzelnen weist der Teilungsplan/das Grundbuch - soweit relevant - Folgendes aus:

    Gläubiger 1 - III/2
    16 % Zinsen p.a. auf 100.000 DM = 8.180,67 € - fällig nachträglich am ersten Werktag des Folgekalenderjahres - erste (zu beachtende) Fälligkeit = 02.01.2005 betreffend 2004

    Gläubiger 2 - III/3
    16 % Zinsen p.a. auf 3.900.000 DM = 319.046,13 € - fällig nachträglich am ersten Werktag des Folgekalenderjahres - erste (zu beachtende) Fälligkeit = 02.01.2005 betreffend 2004

    Gläubiger 3 - III/4
    15 % Zinsen p.a. auf 100.000 DM = 7.669,38 € - fällig nachträglich am letzten Tag eines Kalendervierteljahres - erste (zu beachtende) Fälligkeit = 30.09.2005 betreffend III/2005 [ein Viertel von 7.669,38 € = 1.917,35 €]

    Gläubiger 4 - III/5
    15 % Zinsen p.a. auf 3.900.000 DM = 299.105,75 € - fällig nachträglich am letzten Tag eines Kalendervierteljahres - erste (zu beachtende) Fälligkeit = 30.09.2005 betreffend III/2005 [ein Viertel von 299.105,75 € = 74.776,44 €].

    Dass Gläubiger 3 und Gläubiger 4 von Vornherein weniger bekommen aus Gläubiger 1 und Gläubiger 2, erklärt sich, denke ich, schlicht daraus, dass einerseits 15 % auf das Grundschuldkapital anfallen, andererseits 16 %. Was aber bedeutet bei dieser Konstellation der Gleichrang?

    Gehen Gläubiger 3 und Gläubiger 4 auf gewisse Dauer leer aus, weil zunächst solange auf die beiden Fälligkeitstermine 02.01.2005 des Gläubigers 1 bzw. 2 (verhältnismäßig) zuzuteilen ist, bis überhaupt hinreichende Masse vorhanden ist, um sodann den ersten (relevanten) Fälligkeitstermin (30.09.2005) des Gläubigers 3 bzw. 4 (verhältnismäßig) beachten zu können?

    Mit freundlichen Grüßen


    Bossdom

  • Interessante Frage. Würde mich auch interessieren, wie der Zwangsverwalter das macht. Ich habe zwar schon Teilungspläne mit gleichrangigen Rechten aufgestellt, da war aber der Fälligkeitszeitpunkt der gleiche, so daß aus der vorhandenen Masse im Verhältnis des Zinsanspruches zu den Fälligkeitsterminen auszukehren war.
    Ich vermute mal, daß tatsächlich zunächst an III/1 und 2 im Verhältnis ihres Anspruches auszukehren ist. Erst wenn noch genügend Masse vorhanden ist, kann auch an III/3 und 4 an den jeweiligen Fälligkeitsterminen ausgezahlt werden, wobei natürlich die jährlichen Zinsen in Bezug zu setzen sind. Es erscheint mir einfach logisch, weil III/3 und 4 aufgrund der vierteljährlichen Zinsfälligkeit insgesamt weniger beanspruchen können.

  • Zunächst mal:
    Wie um alles in der Welt kommt den bitte so eine Grundbucheintragung zustande? Schlimmer gehts ja fast nicht mehr.
    Aber es ist in der Tat eine interessante Frage.
    Grundsätzlich - und soweit dürfte es klar sein - erfolgt Verteilung im Verhältnis der jährlichen Zinsbeträge. Wie das mit den unterschiedlichen Fälligkeiten geregelt wird ... mhm ... jetzt wirds kompliziert.
    Ich würde den Zwangsverwalter entsprechend anweisen, dass er schauen soll, dass er gleichmäßig auf alle zuteilt. D.h. nur einmal im Jahr eine Ausschüttung vornimmt und dann eben auf alle Ansprüche entsprechend ihres Verhältnisses an den Einnahmen. Die Zinsfälligkeit laut Grundbuch ist ja nur relevant für die Frage, ab wann die Zinsen in der ZwV überhaupt zu berücksichtigen sind und haben m.E. mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verwalter auszahlen muss, nicht unbedingt was zu tun. In der Regel zahlt der Zwangsverwalter ja dann aus, wenn er genug Masse übrig hat. So lange der auszuzahlende Betrag den aktuell fälligen nicht übersteigt, ist es m.E. nach egal, wann der ZwV auszahlt. Deshalb mein Vorschlag für den Zwangsverwalter in diesem Verfahren: An einem festen Termin an alle gleichzeitig auszahlen.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • @ hiro: Es müßten aber wohl doch zunächst die Zinsraten für 2004 für die Rechte III/1 und III/2 weggefertigt werden, denn für 2004 haben die übrigen Rechte keinen Anspruch. Für 2005 denke ich sind die jährlichen Jahreszinsraten in Beziehung zu setzen, wobei zu berücksichtigen ist, daß III/1 und III/2 auch hier mehr bekommen, da die jährlichen Zinsraten für III/3 und III/4 nur für ein halbes Jahr zu zahlen sind.

  • Stefan:
    Da hast du natürlich recht. Hab ich vor lauter lauter übersehen. Aber ab 2006 dann hätte ich (wahrscheinlich) recht ... ;).
    Wobei sich mir dann die Frage stellt, wie man das alles rechnen soll ... wird auf jeden Fall eine ganz blöde Rumrechnerei.
    Ins Verhältnis setzen muss ich dann ja zunächst mal die Jahresraten 2004 + Jahresrate 2005 der Rechte 1 und 2 und jeweils eine Halbjahresrate der Rechte 3 und 4. Je nach Einnahmen würde dies aber bedeuen, dass 3 und 4 immer "hinterherhinken". Wie soll dann für 2006 gerechnet werden?
    Ausfall 2004 und 2005 + aktuelle Jahresrate 2006 der Rechte jeweils 1 und 2 ins Verhältnis Ausfall Halbjahresrate 2005 + aktuelle Jahresrate 2006 jeweils der Rechte 3 und 4?
    :confused:

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!