Rechtsnachfolgekl. für InsoVerwalter

  • Hi,
    hab hier nen Kl. mit der im Urteil stehenden Firma xxx bbb GmbH. Nun beantragt der InsoVerw. Rechtsnachfolgeklausel.
    (In seinem Anschreiben gibt er Firma wie in Urteil an).In seiner InsoVerwBescheinigung lautet die Firma xxx GmbH bbb. Ansonsten alles o.k. und stimmt auch alles überein.
    Kann Klausel erteilt werden oder muss Urteilsberichtigung wegen versetztem GmbH-Zusatz erfolgen?
    :gruebel:

  • Wenn Du ganz sichergehen willst, kannst Du ja auf dem kurzen Dienstweg beim HR nachfragen, ob es beide Firmennamen gibt. Falls nein: Firmenidentität, ich denke, da wäre ich dann auch nicht so streng (kommt auf die Tagesform und die Aktenbelastung an).

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