Hallo,
ich hätte da mal eine kleine Frage.
Habe Klage erhoben Streitwert 125,17 €!
Zwischendurch wurde die Klage in Höhe von 19,50 € zurückgenommen und kurz darauf wieder um 19,50 € erweitert.Fragt bitte nicht warum geht um Sachverständigenkosten!
Jedenfalls erhebt die Gegenseite die Einrede des § 269 VI ZPO bis wir ihnen die entsprechenden anteiligen Kosten erstattet haben!
Habe gedacht, dass die Kosten erst im Kostenfestsetzungsbeschluß entsprechend verteilt werden. Jetzt habe ich im Kommnetar sogar gelesen, dass die Klage bis zur Erstattung der Kosten sogar unzulässig ist!
Jetzt meine Frage:
1. Wie berechnen sich jetzt die "anteiligen" Kosten?
Habe so gerechnet 19,50 € entsprechen ca. 15,6 % von Streitwert 125,17€.
Außergerichtliche Rechtsanwaltkosten belaufen sich bei 1,3 Gebühr auf 46,41€! Davon 15,6% = 7,24 €
2.Soll ich jetzt die 7,24 € dem Gericht mittels Verrechnungsscheck vorlegen oder direkt an den Gegner zusenden und Gericht in Kenntniss setzten oder wie oder was
Bräuchte Eure Hilfe!
Vielen Dank!
Gruß
Grouvo