Nutzungesausfallentschädigung

  • Hey Leute,
    hoffe mir kann jemand helfen.

    Haben ne Klage angefertig. Geht um nen Autounfall.
    Auto des Klägers muss ja repariert werden und fällt damit für ne Zeit aus.
    Kann man sich nen Mietwagen holen und würde die Kosten davon ersetz bekommen nach §249 BGB.

    Palandt §249 Rnr 29 sagt, dass man aber auch Nutzungsausfallentschädigung bekommen kann, wenn man auf die Anmietung einer Ersatzsache verzichtet.

    Frage nur, wie setzt man den Betrag dafür fest, den man dann als Kläger verlangen kann.
    Haben da irgendwie ncihts gefunden oder was übersehn.:confused:

    Wär toll, wenn einer von euch helfen könnte

    ok...noch im net gestöbert...
    sollten 99€ pro tag sein.

  • Hier hilft Guugel mehr als dieses Forum.

    Einfach mal nach Nutzungsausfallentschädigung gurgeln.

    Verschoben und wegen möglicher Rechtsberatungsproblematik geschlossen.

    Edit:
    Ich wurde vom Gegenteil überzeugt. Es handelt sich um die Fragestellung in einem ZPO-Planspiel. Viel Spaß noch und Grüße ins Schloß.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Nutzungsausfallentschädigung geht nach den Tabellen von Sanden/Danner, fortgerführt von Küppersbusch.
    Schau mal in NJW 2007, S. 1638 ff.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

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