Hallo zusammen,
frisch aus dem Urlaub zurück, weiß ich nicht so recht was ich in folgendem Fall zu tun habe:
Bekl. hat PKH o.R. und RA X wurde beigeordnet. Zum Termin wird das persönliche Erscheinen des Bekl. angeordnet (Entfernung zum Gericht 1.240 km für Hin- und Rückfahrt). Die Frau des Bekl. ist als Zeugin geladen. Sie fahren zusammen mit dem PKW zum Gerichtsort; + Übernachtungskosten).
Die Ehefrau hat Zeugenentschädigung erhalten.
Der Bekl. beantragt nun, die Erstattung der Hotelkosten und die Erstattung der Fahrtkosten. Er führt aus, dass sein Rechtsanwalt ihm mitgeteilt habe, dass bei bewilligter PKH ein Erstattungsanspruch besteht.
Bin etwas ratlos!!!