Anhörung des weiteren Nacherben?

  • Die befreite Vorerbin A veräußert (wohl entgeltlich) den Grundbesitz. Nacherbin ist ihre Tochter B. Für den Fall, dass B kinderlos verstirbt ist, ist weitere Nacherbschaft angeordnet. Weiterer Nacherbe ist die Hilfsorganisation X. Der Notar möchte nun vorab von mir wissen, ob ich zur Löschung des Nacherbenvermerks bei Eigentumsumschreibung auch den weiteren Nacherben anhören werde. (Ich vermute, er will zur Beschleunigung Zustimmungserklärungen einholen.)

    Ich hatte vor, neben der Nacherbin auch den weiteren Nacherben anzuhören. Haltet Ihr das auch für erforderlich?

    Life is short... eat dessert first!

  • Jetzt habe ich einen Fall, in dem als Nachnacherben "die Abkömmlinge der Nacherben" eingesetzt sind. Muss nun ein Pfleger für die unbekannten Nachnacherben stellt werden, den ich dann zur Löschung des Nacherbenvermerks anhören kann?

    Die befreite Vorerbin veräußert den Grundbesitz an einen Dritten, einer der beiden Nacherben hat bereits zugestimmt. Mir widerstrebt es zugegebenermaßen, nur für die Anhörung zur Löschung des NE-Vermerks einen Pfleger für die unbekannten Nachnacherben bestellen zu lassen.

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