Rechtsnachfolge in der Tabelle

  • Wirklich in der "Berichtigungsspalte" oder tatsächlich nur unter "Bemerkungen"? Genau das ist nämlich die Frage hier. :gruebel:

    Also bei uns lässt es das System gar nicht zu, in der Berichtigungsspalte einen neunen Gläubiger/einen Berichtigungstext einzutragen. Eine Korrektur bzw. der Rechtsnachfolgetext kann ausschließlich unter Bemerkungen eingetragen werden, was ich absolut nicht gut finde.

    Wenn ich die Beiträge oben richtig verstehe, soll das ja auch nicht so sein. Eine Berichtigung des Gläubigers nach dem PT wäre ja wohl auch nicht mehr möglich.

    Veränderungen des Gläubigers dürfen wohl nur in den Bemerkungen stehen.

    Wie handhaben denn die hier anwesenden Tabellenbearbeiter beim Insolvenzverwalter das?

  • Wir ändern den Gläubiger.

    Zum einen damit das Schlussverzeichnis den aktuellen Gläubiger ausweist, zum anderen damit die Verteilung an den richtigen Gläubiger erfolgt und das Verteilungsverzeichnis diesen ausweist.

    Da wir auch den Schriftverkehr über die erfassten Gläubiger abwickeln, würden auch evtl. notwendige weitere Schreiben (Anfrage Bankverbindung :mad: ) an die alten Gläubiger versendet werden.

  • Wir ändern den Gläubiger.

    Zum einen damit das Schlussverzeichnis den aktuellen Gläubiger ausweist, zum anderen damit die Verteilung an den richtigen Gläubiger erfolgt und das Verteilungsverzeichnis diesen ausweist.

    Da wir auch den Schriftverkehr über die erfassten Gläubiger abwickeln, würden auch evtl. notwendige weitere Schreiben (Anfrage Bankverbindung :mad: ) an die alten Gläubiger versendet werden.


    Wir ändern nur, wenn das Gericht das will und dann zwar so, wie das Gericht es vorgibt.

    In den Fällen, in denen nichts geändert wird (ich bin auch kein Freund davon und kann gerne auf eine Änderung verzichten) wird der jetzigen Gläubiger unter Geldempfänger eingetragen und die Adresse es vormaligen Gläubigers aus dem Verzeichnis genommen. Dann kann man ihn auch nicht mehr anschreiben. Wenn man das nicht will, kann man, wenn auch nicht korrekt, den jetzigen Gläubiger als Verfahrensbevollmächtigten und Postempfänger anlegen, dann klappt das auch mit dem automatischen Schriftverkehr.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Nicht ganz: Wir machen die unter "interne Bemerkungen."


    Dann steht´s doch aber nicht im Tabellenauszug.....

    Stimmt, aber wir versenden auch keine Tabellenauszüge an die Gläubiger.

    Wie schon LFdC beschrieben hat gibt es auch andere Möglichkeiten, die aber auch wieder nicht vollkommen korrekt sind bzw. andere Nachteile für uns haben.
    Und wenn dann noch ein DMS (Dokumenten Management System) dranhängt, wird´s noch problematische mit den geänderten Gläubigern. :(

  • Nicht ganz: Wir machen die unter "interne Bemerkungen."


    Dann steht´s doch aber nicht im Tabellenauszug.....

    Stimmt, aber wir versenden auch keine Tabellenauszüge an die Gläubiger.

    Wie schon LFdC beschrieben hat gibt es auch andere Möglichkeiten, die aber auch wieder nicht vollkommen korrekt sind bzw. andere Nachteile für uns haben.
    Und wenn dann noch ein DMS (Dokumenten Management System) dranhängt, wird´s noch problematische mit den geänderten Gläubigern. :(

    Mir geht´s rein ums Richtige... die Probleme sehe ich durchaus. Bin halt nur irritiert, wie es hier gehandelt wird und würde gern für mich ein Entscheidung finden.

    Habe aber auch einen Parallel-Fred gefunden mit einem interessanten Mustertext, den ich mal für mich verinnerlichen möchte.

    Tabellenauszüge werden doch ständig angefordert - meist über das Gericht...

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