Titel gegen Minderjährige

  • Der GV kommt halt nur später.
    ...


    Das kann dauern, wenn überhaupt.

    Ein Titel gegen d. gesetzlichen Vertreter existiert ja nicht. Und ob der Gläubiger nochmals Kostenvorschuss leisten möchte, um ggf. einen (wirtschaftlich) wertlosen Titel zu erlangen? :gruebel:


    Übrigens habe ich noch einmal nach Entscheidungen gesucht, jedoch nicht allzu viel gefunden.

    Das AG Würzburg hat mal entschieden, dass zwar die Zustellung eines VB an den gesetzlichen Vertreter des Kindes hätte adressiert sein müssen. Regelmäßig sei jedoch von einer Heilung nach § 189 ZPO auszugehen, da - zumindest bei jüngeren Kindern - eine Leerung des Briefkastens durch den gesetzlichen Vertreter erfolge. Bei einer persönlichen Zustellung werde das Schriftstück auch nicht dem 5jährigen in die Hand gedrückt, sondern gleichfalls dem gesetzlichen Vertreter übergeben.

    Anscheinend fand sich der Gl. damals damit ab, zumindest habe ich keine landgerichtliche Entscheidung dazu finden können.

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