Hallo,
wir haben folgendes Problem:
Wir haben ein Urteil erwirkt, gegen das die Gegenseite Berufung eingelegt hat. Diese wurde als unzulässig verworfen, weil die Berufung beim falschen Gericht eingelegt wurde. Nun die Frage:
Seit wann ist das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig? Rückwirkend 1 Monat nach Zustellung (also als wenn keine Berufung eingelegt worden wäre) oder mit Verwerfungsbeschluss des Berufungsgerichts?
Kann mir einer von Euch helfen?
LG Christian
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