Rechtskraft eines Urteils

  • Hallo,
    wir haben folgendes Problem:

    Wir haben ein Urteil erwirkt, gegen das die Gegenseite Berufung eingelegt hat. Diese wurde als unzulässig verworfen, weil die Berufung beim falschen Gericht eingelegt wurde. Nun die Frage:

    Seit wann ist das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig? Rückwirkend 1 Monat nach Zustellung (also als wenn keine Berufung eingelegt worden wäre) oder mit Verwerfungsbeschluss des Berufungsgerichts?

    Kann mir einer von Euch helfen?

    LG Christian

  • Klausurfall des Rechtspflegeranwärter-Anwärters? :gruebel: :D

    Ohne das jetzt näher geprüft zu haben vermute ich, dass das Urteil rechtskräftig 1 Monat nach Zustellung geworden ist. Denn wenn ich als UdG nach Ablauf der Rechtsmittelfrist das Notfristzeugnis bei der "richtigen" II. Instanz anfordere, teilt diese mir zurecht mit, dass kein Rechtsmittel eingelegt wurde, worauf ich die Rechtskraft des erstinstanzliches Urteil bescheinigen kann.
    Ich habe das aber - wie gesagt - nicht näher geprüft. Vielleicht gibt's hier noch ein paar Experten?

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