... übersandt zur evtl. Stellungnahme

  • Ich habe hier ein Verfahren vor dem SozialG, Da gibt es einen Schriftsatz der Gegenseite, zu dem einfach nichts mehr zu sagen ist. Ich wurde nun seitens des SozialG schon fünf Mal an die Stellungnahme erinnert. Langsam frage ich mich, ob ich etwas Grundlegendes übersehe.

    Ich glaube nicht, dass Du etwas übersiehst. Da hat nur irgend jemand keine Lust eine Entscheidung zu treffen und schiebt die Akte endlos vor sich her.

  • Wenn jetzt vor Fristablauf ein Eingang kommt, bekomme ich die Akte - ohne KR - vorgelegt, und muss dann erst verfügen: "WV mit KR", und dadurch ist der Aktenumlauf m. E. größer, als wenn die Frist verstreicht. Kommt aber wohl auch auf die SE an, wie schnell die KR erstellt werden...

    Die Kosten werden erst berechnet, wenn du das verfügst? :schock:
    Wann machen denn eure Kostenbeamten die Gerichtskostenabrechnung, wenn kein KFA eingeht?

    @Gerit:
    Schreib doch einfach kurz, dass von deiner Seite keine weitere Stellungnahme beabsichtigt ist und auf den bisherigen Schriftverkehrs Bezug genommen wird.

  • Wenn jetzt vor Fristablauf ein Eingang kommt, bekomme ich die Akte - ohne KR - vorgelegt, und muss dann erst verfügen: "WV mit KR", und dadurch ist der Aktenumlauf m. E. größer, als wenn die Frist verstreicht. Kommt aber wohl auch auf die SE an, wie schnell die KR erstellt werden...



    Die Kosten werden erst berechnet, wenn du das verfügst? :schock:
    Wann machen denn eure Kostenbeamten die Gerichtskostenabrechnung, wenn kein KFA eingeht?



    Grundsätzlich werden die Kosten schon ohne gesonderte Verfügung berechnet.

    In sehr vielen Fällen geht aber der KFA relativ kurzfristig nach Urteilsverkündung - bevor die Kosten berechnet wurden - ein, und dann bekomme ich die Akten ohne KR, dadurch kommt es dann zu dieser Verfügung. Es ist aber nicht so, dass ich nicht auch Akten nach Eingang eines KFA vorgelegt bekomme, in denen die Kosten bereits berechnet wurden. ;)

  • @Gerit:
    Schreib doch einfach kurz, dass von deiner Seite keine weitere Stellungnahme beabsichtigt ist und auf den bisherigen Schriftverkehrs Bezug genommen wird.

    Und zusätzlich: "... um baldige Entscheidung wird gebeten" oder "Ich bitte zu entscheiden" :cool:.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Grundsätzlich werden die Kosten schon ohne gesonderte Verfügung berechnet.

    In sehr vielen Fällen geht aber der KFA relativ kurzfristig nach Urteilsverkündung - bevor die Kosten berechnet wurden - ein, und dann bekomme ich die Akten ohne KR, dadurch kommt es dann zu dieser Verfügung. Es ist aber nicht so, dass ich nicht auch Akten nach Eingang eines KFA vorgelegt bekomme, in denen die Kosten bereits berechnet wurden. ;)

    Puh... dann bin ich beruhigt. ;) Ich hatte schon die Befürchtung, dass § 2 Abs. 1 KostVfg.
    euren Kostenbeamten kein Begriff ist.

    Und zusätzlich: "... um baldige Entscheidung wird gebeten" oder "Ich bitte zu entscheiden" :cool:.

    Diese Forderung ist m. E. unhöflich von einem RA den man 5 x an die Abgabe einer Stellungnahme erinnern muss.

  • Also ich darf mal übersetzen:
    1.zur evtl Stellungnahme: ich will nix, von Dir hören!
    2.zur Stellungnahme: sag mal was!
    3.an Stellungnahme erinnern: los sag was....hier gibts was zu sagen...schau genau hin...meine Güte...siehste's nich?
    4.erneut an Stellungnahme erinnern: bitte, bitte sag was...ich habe nämlich keine Ahnung und keinen Plan und es wär so schön, wenn Du mir da was zu sagen könntest, sonst muss ich mich selbst bemühen...nun heb schon auf den Ball und spiel zurück!
    5.x-mal an Stellungnahme erinnern: ich hab keine Ahnung, was hier läuft, sag Du es mir, oder ich weiß nicht, was ich machen soll...außerdem ist das hier gar nicht mein Verfahren und nur weil der Schmidt im Urlaub ist, werd ich mich nicht mit der Sache befassen, da erinner ich Dich lieber noch mal an die Stellungnahme und nach Fristablauf ist zwar Schmidt noch nicht aus dem Urlaub zurück, ich bin dann aber auf Fortbildung und dann kann Dich ja Müller auch noch mal erinnern...
    Also bis 3. alles vorbildlich, danach sollte man den entsprechenden Kollegen einfach mal auf die Finger klopfen und eine Entscheidung verlangen!
    LG kyra101

  • Was mir immer die Haare zu Berge stehen lässt, ist, wenn der KFA wirklich grottenfalsch ist, ich dem Antragsteller meine Einwände mitteile und den (total vermurksten) KFA dem Gegner schicke und keine Stellungnahme erhalte. Da tun mir echt immer die Mandanten leid... Zum Glück passe ich ja auf, dass alles ordentlich läuft

  • Und zusätzlich: "... um baldige Entscheidung wird gebeten" oder "Ich bitte zu entscheiden" :cool:.



    Diese Forderung ist m. E. unhöflich von einem RA den man 5 x an die Abgabe einer Stellungnahme erinnern muss.



    Sofern ich in einer Sache nicht mit Schnelligkeit glänze, bin ich mit dem Gericht immer sehr geduldig. Anders aber dann, wenn ich mir den Po... aufreiße und trotzdem nichts passiert.

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