Eine neue Entscheidung befasst sich mit dem Dauerthema "Ausschluss eines Vereinsmitglieds":
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Ausschluss von Mitgliedern während der Versammlung
Wenn die MV einen Beschluss über die Ausschließung von Mitgliedern fassen soll, ist es erforderlich, dass dieser TOP mit der Einladung und der Tagesordnung den Mitgliedern angekündigt war und die Namen der auszuschließenden Mitglieder enthalten musste.
Der Beschluss einer MV ist nichtig, wenn diese gesetzlichen Voraussetzungen (§ 32 I 2 BGB) nicht beachtet wurden.
OLG Brandenburg, Urt. v. 21.02.2006 – 11 U 24/05