Zwischenbericht Aufgabenübertragung auf Notare

  • Zitat von Ralf Zeigermann

    Traurig ist daran, daß nicht sachliche Argumente zählen, sondern ausschließlich die Sanierung des Haushalts.



    Nicht einmal da bin ich mir sicher. Gelegentlich geht's wohl eher um action.

    Wenn wir ehrlich sind: Einsparungen ließen sich mit politischem Willen auch anders machen. Wenn ich schon höre, dass Private mehr Möglichkeiten oder bessere Organisation haben. Dieses Problem scheint doch wohl hausgemacht zu sein. Unterstellt, dass sich Private genauso an Recht und Gesetz halten müssen, fällt mir kein wirklich logischer Grund ein, warum es beim Staat nicht genauso wirtschaftlich gehen sollte. Die Ursachen, warum es beim Staat nicht geht, sind bekannt und erkennbar. Und einer davon sind hunderte von Regelungen, die einem Privaten im Traum nicht einfielen.

    Vielleicht sind Politiker einfach auf uns neidisch, weil wir nicht abgewählt werden können.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Aus dem rechtspfleger.net-Newsletter:

    Mackenroth: Große Justizreform ist "mausetot"

    Mit weitreichenden Reformen wollen die Justizminister der Länder die Rechtsprechung für die Staatskasse schneller und billiger machen.

    Was für die einen nach wie vor das ambitionierte Projekt einer großen Justizreform ist, bleibt für die anderen nur noch das Durchsetzen justiztechnischer Details. Denn mittlerweile haben sich die meisten Justizminister vom Traum einer "großen" Justizreform verabschiedet. Die noch im vergangenen Herbst lautstark angekündigten Vorhaben wie Blitz-Scheidung beim Notar, funktionale Zweigliedrigkeit, also der Abbau von drei auf zwei Instanzen, sowie das Zusammenlegen von Gerichten und der flexible Richtereinsatz sind auf ein politisch machbares Mindestmaß reduziert beziehungsweise völlig fallen gelassen worden. Schon lange geht es nicht mehr um den weitreichenden justizpolitischen Wurf. Von "großer" Justizreform will die bayerische Justiministerin Beate Merk (CSU), die zur zeit den Vorsitz der Konferenz inne hat, im Gespräch mit der WELT auch nicht mehr reden. Obwohl sie zugleich anmerkt, daß "das Glas mehr als halbvoll sei", wenn in der bayerischen Provinz über die Zukunft der deutschen Justiz beraten werde.

    Da fällt das Urteil ihres sächsischen Kollegen Geert Mackenroth (CDU) erheblich nüchterner aus: Er spricht unverblümt davon, daß die große Justizreform "mausetot" sei. Zu massiv war die Kritik aus Reihen der Anwaltschaft und auch von seiten der Richter gegen die geplante Einschränkung der Rechtsmittel. Eingriffe in die Berufungsmöglichkeiten etwa im Falle eines einfachen Ladendiebstahls und mögliche Abstriche bei der Revision, um gegebenenfalls Verfahrensfehler der Richter prüfen zu lassen, kommen zwar bei zahlreichen Justizpolitikern gut an, nicht aber beim Gros der Juristen im Land. Zudem mahnten die Advokaten, dürfe man die Justiz nicht "Kaputtsparen".

    Derweil zeigt sich Niedersachsens Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) zuversichtlich, daß sich die Länder über die Hauptpunkte der Reform wie die funktionale Zweigliedrigkeit, die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens und einheitliche Gerichtsverfassungen von Straf-, Zivil-, Arbeits-, und Verwaltungsrecht "doch noch einigen werden". Wen wundert diese Euphorie, gilt Frau Heister-Neumann doch als vehemente Verfechterin einer "schlanken und effizienten Justiz". Kaum zeichnete sich am Horizont ab, daß die Länder im Zuge der Föderalismusreform künftig auch für den Strafvollzug zuständig sein werden, preschte die CDU-Politikerin zielstrebig mit Ideen vor, wie der Strafvollzug aufgepeppt werden könnte.

    Quellw: Die Welt 1.6.2006 
    https://freemailng6201.web.de/jump.htm?goto=…2F898282%2Ehtml

  • In dem Zusammenhang wird ja auch wieder die Übertragung der Nachlasssachen und des Registers aufgewärmt. Ich dachte eigentlich, dass unsere Provinzpolitiker mittlerweile kappiert haben, dass sich ihre Finanzminister darüber gar nicht freuen. Anders kann ich die Beschlüsse der letzten JuMiKo jedenfalls nicht deuten.

  • Aus dem VRBaktuell 03/06:

    Rechtspfleger sollten den Auslagerungsbestrebungen
    gelassen entgegen sehen

    BMJ unterstützt verbandpolitischen Kurs der Rechtspflegerverbände

    Am 15. Mai 2006 führten der Verein der Rechtspfleger im Bundesdienst (VRB) und der Verband der Rechtspfleger (VdR) in Berlin ein gemeinsames Gespräch mit dem neuen Staatsekretär im BMJ Lutz Diwell. Die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, war aufgrund der am selben Tag begonnenen Anhörung zur Föderalismusreform an der Teilnahme verhindert.

    Gleich zu Beginn des Gesprächs brachten die Verbandsvertreter ihr Sorge um das Berufsbild des Rechtspflegers in der Diskussion um eine Große Justizreform zum Ausdruck. „Die Gesetzentwürfe zur Auslagerung der Registerführungs- und Grundbuchangelegenheiten sowie die Beschlüsse der Justizministerkonferenz zur Übertragung von Aufgaben im Nachlassrecht auf die Notare sind Eingriffe in die Kernkompetenzen der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Die Kolleginnen und Kollegen sind verunsichert und machen sich Sorgen um ihre Zukunft!“, stellte die die Vorsitzende des VdR, Angela Teubert-Soehring, fest.

    Lutz Diwell zeigte Verständnis für die Besorgnis der Verbandsvertreter und erklärte, dass die Bundesregierung in ihren Stellungnahmen sowohl den Entwurf eines Registerführungsgesetzes als auch den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Grundbuchordnung abgelehnt habe. „Hier müssen erst einmal echte Synergien, die für eine Auslagerung sprechen, dargelegt werden! Erst dann wird die Bundesregierung in die erneute Prüfung einsteigen.“, so der Staatssekretär.

    Auch in der Diskussion zur Übertragung von Nachlassaufgaben auf Notare stehen noch keine Ergebnisse fest. Hier sollen zunächst die Möglichkeiten der Umsetzung im rechtspolitischen Raum geprüft werden.

    „Ich empfehle Ihnen daher, den Fortgang der Diskussion mit großer Gelassenheit entgegen zu sehen.“

  • Zitat

    ... Lutz Diwell zeigte Verständnis für die Besorgnis der Verbandsvertreter und erklärte, dass die Bundesregierung in ihren Stellungnahmen sowohl den Entwurf eines Registerführungsgesetzes als auch den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Grundbuchordnung abgelehnt habe. „Hier müssen erst einmal echte Synergien, die für eine Auslagerung sprechen, dargelegt werden! Erst dann wird die Bundesregierung in die erneute Prüfung einsteigen.“, so der Staatssekretär. ...


    Was immer das auch heißen mag. Wenn es ins politische Bild passt, sind die Synergien plötzlich da. Da wird dann kurz vorher (wenn überhaupt) eine Studie in Auftrag gegeben, deren Ergebnis schon vorher feststeht.

    Zitat

    ... Auch in der Diskussion zur Übertragung von Nachlassaufgaben auf Notare stehen noch keine Ergebnisse fest. Hier sollen zunächst die Möglichkeiten der Umsetzung im rechtspolitischen Raum geprüft werden.

    „Ich empfehle Ihnen daher, den Fortgang der Diskussion mit großer Gelassenheit entgegen zu sehen.“


    Bis es zu spät ist.

  • :daumenrau Die gleichen Gedankengänge hatte ich beim Durchlesen der Meldung auch. Wartet ab und seid ruhig, stört uns nicht - ihr werdet schon sehen, was ihr davon habt... :strecker

  • Aus dem rechtspfleger.net-Newsletter vom 14.06.2006:


    Zypries sieht Länderpläne für große Justizreform als gescheitert an

    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gibt den Plänen der Bundesländer für eine große Justizreform in Deutschland keine Chancen mehr. "Solange die Länder mit einer Reform nur Geld in der Justiz einsparen wollen, ist das Projekt zum Scheitern verurteilt", so Zypries in der Neuen Osnabrücker Zeitung von heute (14.06.2006). Sie fürchte, das Thema sei gestorben. Die jüngsten Beschlüsse der Justizministerkonferenz seien keine, die den Namen "große Justizreform" noch verdienten.

    Den Artikel lesen Sie hier:


    http://www.rechtspfleger.net/info/NOZ_14_06_06_1.pdf und
    http://www.rechtspfleger.net/info/NOZ_14_06_06_2.pdf

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