Klausel gegen anderen Firmeninhaber

  • Ich habe folgendes Problem:

    Urteil und KfB sind gegen Firma xy, Inhaber A ergangen.
    Kläger hat nun herausgefunden, dass der Inhaber nicht Herr A sondern Herr B ist und möchte das Rubrum berichtigt haben.

    Geht das? Oder sind die Titel jetzt wertlos?

  • Bzgl. Urteil ist das Richtersache, und bzgl. KFB würde ich mich dann an seine Entscheidung "dranhängen". Ich vermute mal, es sieht schlecht aus, falls alles an A zugestellt wurde.

  • Hallo Ihr alle :)

    Ich hab so ein ähnliches Problem und steh auch grad auf´m Schlauch: Titel ist gegen Firma A ergangen, KfB ebenfalls. Jetzt schreibt der Anwalt, dass die Firma A zur Firma B verschmolzen ist. Jetzt sind Umschreibung des Urteils und des KfB beantragt, so dass nun die andere Firma Beklagte ist und auch neuer Schuldner für den KfB :confused:

    Bin mir nicht sicher, was ich jetzt genau machen soll, hab die Zivilkosten noch nicht sehr lang:(

    Kann mir jemand helfen?

  • bei dir ist das ein anderer Fall Knirps, denn so wie ich das sehe war bei dir anfangs Firma A im Rubrum und auch der Anspruch hat sich gegen Firma A gerichtet. Wenn jetzt nachträglich aus der Firma A die Firma B wird, z.B. durch Verschmelzung, dann kommt meineserachtens eine Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO in Frage.

  • Oder aber einfach nur eine klarstellende Klausel, wenn die Verschmelzung dergestalt erfolgt ist, dass für die betreffende Firma nur ein Namenswechsel stattgefunden hat.
    Somit: Vorlage der entsprechenden Verträge oder Notarbescheinigungen und des Registerauszugs (soweit Du den nicht vor Ort einholen kannst oder willst)

  • Im Falle von § 727 ZPO würde ich nichts selber einholen, keine Amtsermittlung. Die Nachweise (öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden) muss der neue Gläubiger bringen!

    Rechtliches Gehör nicht vergessen, eventuell wird die Rechtsnachfolge auch zugestanden und ist damit offenkundig.

    § 750 II ZPO im Hinterkopf behalten.

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten :)

    Vorher war´s ne GmbH und jetzt ist es ein e.K., wobei der einzige Geschäftsführer der ehemaligen GmbH nun der Inhaber der Firma ist.
    Also dann werd ich mal sehen, wie ich das mit der Klausel bewerkstellige :(

    Nochmal ein großes :dankescho

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