Ich bin mir gerade etwas unsicher. Bitte nicht auslachen .
Habe den Fall, dass die Deutsche BKK eine Rechtsnachfolge beantragt. Der Titel lautet ursprünglich auf die Volkswagen BKK. Diese hat sich zusammen noch mit anderen Kassen zur Deutschen BKK vereinigen lassen. Ist das ein Fall des §727 ZPO? Ein sogenannter Fusionsbescheid wurde mir in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt.
Vereinigung von Krankenkassen=§727?
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Ja, klingt mir sehr nach § 727 ZPO.
Warum zweifelst Du? -
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... bin schließlich am Sitz der Deutschen BKK tätig ... -
Ich danke euch. Mein Kollege hat mich verunsichert . Mein Rechtsempfinden war aber auch der Meinung, dass es sich um eine Rechtsnachfolge handelt. Was soll es denn auch sonst sein?
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Hallo Nele,
ich stimme meinen Vorrednern zu....das ist eine Klausel gemäß § 727 ZPO.....fertsch.....
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