Bestimmheitsgrundsatz bei Löschungsbewilligung


  • Kann ich den Antrag auf Löschung der Grundschuld dahin auslegen, dass die Eigentümer beide Grundschulden gelöscht haben wollen?

    Sicher ist das Risiko, daß hier etwas passiert, relativ gering, aber warum soll man sich unnötig auf dünnes Eis begeben?

    Schick den Antrag zurück mit dem Hinweis, daß die Herrschaften berichtigend entweder die Nr. der einen zu löschenden Grundschuld angeben oder ein "en" ergänzen, damit klar ist, daß beide gemeint sind.

  • Ja, es handelt sich um nur eine Löschungsbewilligung der Gläubigerin, in der beide Rechte aufgeführt sind.

    Tatsächlich habe ich den Antrag bereits zurückgeschickt und mir liegt schon die sofortige Beschwerde des Notars vor.

    Da ich aber auch das Gefühl habe, mich auf dünnes Eis zu begeben, werde ich die Sache wohl hochgeben.

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