Ich habe eine Frage zum Verfahrensablauf bei Einlegung einer sofortigen Beschwerde in Familiensachen. Das OLG teilt mir mit, dass dort eine Beschwerdeschrift eingegangen sei und bittet um Übersendung der Akten. Soweit verstehe ich das ja noch, aber mir wird eine vorgefertigte Verfügung mitgeschickt, die neben der Aktenübersendung noch zwei weitere Punkte enthält:
1. Herrn/Frau Familienrichter(in) mit der Bitte, Kenntnis zu nehmen
2. Zum Kostenbeamten.
Also ich hätte jetzt nur Aktenversendung an OLG verfügt und fertig. Kann mir jemand erklären was die weiteren Punkte der Verfügung sollen?
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