Sofortige Beschwerde

  • Ich habe eine Frage zum Verfahrensablauf bei Einlegung einer sofortigen Beschwerde in Familiensachen. Das OLG teilt mir mit, dass dort eine Beschwerdeschrift eingegangen sei und bittet um Übersendung der Akten. Soweit verstehe ich das ja noch, aber mir wird eine vorgefertigte Verfügung mitgeschickt, die neben der Aktenübersendung noch zwei weitere Punkte enthält:

    1. Herrn/Frau Familienrichter(in) mit der Bitte, Kenntnis zu nehmen
    2. Zum Kostenbeamten.

    :confused:

    Also ich hätte jetzt nur Aktenversendung an OLG verfügt und fertig. Kann mir jemand erklären was die weiteren Punkte der Verfügung sollen?

  • Ist vielleicht schon die Verfügung für das weitere Verfahren nach Rückgabe der Akte vom OLG... macht ja sonst keinen Sinn, die vorher zum Kostenbeamten zu geben...

    Die Kunst des Lebens besteht mehr im Ringen als im Tanzen. ( Marc Aurel )

  • Wenn es um eine Sache mit Rpfl.-Zuständigkeit geht bzw. das Hauptverfahren mir Richter-Zuständigkeit bereits erledigt war und es nur noch um Kosten geht, kannste m.E. die Akte ohne Richtervorlage ans OLG absenden.

    Die Vorlage an den Kostenbeamten macht wohl wirklich u.U. erst nach Rückkehr Sinn, wie Markus schon sagte.

    Ulf

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