Antragstellung per Fax

  • Hallo!

    Kann mir von euch jemand sagen ob ein reiner Antrag, der per Fax gestellt ist, für das Grundbuchverfahren ausreicht? - oder ist das Schriftstück im Original anzufordern?

    Im Kommentar gibt es keine eindeutigen Ausführungen dazu. Der Antrag muss in einem Schriftstück niedergelegt sein -die elektronische Form scheidet daher aus- telegraphische Antragstellung ist aber zulässig.
    :gruebel:
    Ich wäre grundsätzlich der Meinung, dass ein Antrag (z.Bsp. zur Grundbuchberichtigung aufgrund Namensänderung), der per Fax gestellt wird, genügt.

    Wie seht ihr das?

  • Die Antragstellung per Fax ist nach meinem Dafürhalten ausreichend (vgl. Meikel/Böttcher § 13 RdNr.30 und Demharter § 30 RdNr. 5). Gleiches gilt dann natürlich auch für die Faxübermittlung einer Vollmacht zur Stellung eines reinen Eintragungsantrags (Meikel/Brambring § 30 RdNr.12).

  • Ich habe auch schon Fax-Anträge vollzogen. :daumenrau

    Ulf

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