Hallo,
es wird beantragt BerH für "Hilfe zum Ausfüllen für Unterlagen Arbeitgeber"
ich bezahle doch nicht den Anwalt, der hier als Schreibkraft mißbraucht wird.
Ich weiss aber nicht, wie ich dass im gerichtsdeutsch formulieren kann
Hilfe zum Ausfüllen von Unterlagen für Arbeitgeber
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Vielleicht solltest du es gerade nicht im gerichtsdeutsch formulieren - sonst versteht das der Antragsteller nicht ...
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Zurückweisung wg. Mutwilligkeit.
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Wie wär's damit:
Beratungshilfe ist kein Mittel der allgemeinen Lebenshilfe wie bspw. Schreibhilfe. -
Wie wär's damit:
Beratungshilfe ist kein Mittel der allgemeinen Lebenshilfe wie bspw. Schreibhilfe.
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das mit der allgemeinen Lebenshilfe bzw. Schreibhilfe klingt gut. Danke
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Bei der Bewilligung von Beratungshilfe muss das Schwergewicht der Problematik des Rechtsuchenden auf juristischen Fragen liegen (Schoreit/Dehn, 8. Aufl., Rn. 11 zu § 1 BerHG). Allgemeine Schreib- und Lesehilfe (AG Koblenz, RPfleger 1997, 220), oder sprachliche Hilfe für Ausländer fällt nicht darunter, vgl. Kammeier, Rpfleger 1998, 501.
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Wie wär's damit:
Beratungshilfe ist kein Mittel der allgemeinen Lebenshilfe wie bspw. Schreibhilfe.
BVerfG 1. Senat 3. Kammer, 12.06.2007, 1 BvR 1014/07
Die Beratungshilfe ist kein Instrument der allgemeinen Lebenshilfe wie Schreib- oder Lesehilfe (vgl. AG Koblenz, Rpfleger 1997, S. 220 f.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., 2005Rn. 937; Schoreit/Dehn, § 1 BerHG Rn. 11). -
Hallo,
es wird beantragt BerH für "Hilfe zum Ausfüllen für Unterlagen Arbeitgeber"
ich bezahle doch nicht den Anwalt, der hier als Schreibkraft mißbraucht wird.
Ich weiss aber nicht, wie ich dass im gerichtsdeutsch formulieren kann
Lebenshilfe -
BVerfG 1. Senat 3. Kammer, 12.06.2007, 1 BvR 1014/07
Ein ganz wunderbarer Beschluss, der bei mir ob seiner vielfachen Verwendbarkeit auch entsprechend oft angeführt wird.
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