Hallo,
momentan wird ja heiß darüber diskutiert, wie man verhindern kann, dass Banken ihre "Kredite" und die diese absichernden Grundschulden abtreten.
Hierzu meine Frage:
Kann im Rahmen einer Grundschuldbestellung der vom Besteller einseitig erklärte Ausschluß der Abtretung im Grundbuch eingetragen werden?
Hier kurz die entsprechende Vorschrift im Wortlaut:
Ausschluss der Abtretung bei Inhaltsänderung oder Vereinbarung
Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann oder wenn die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen ist."
Hat jemand schon mal eine solche Urkunde auf dem Tisch gehabt?
Gruß HansD