Hallo zusammen,
ich muss dieses Thema mal aus der Versenkung holen.
Ich habe seit 2015 eine TV laufen. Da bin ich jetzt endlich mal dabei, den wert festzusetzen.
Nun kam ein Antrag eines pers. Gläubigers, die VV bzgl. nur eines 1/2 Anteils durchzuführen.
Nun hab ich ja zwei Verfahren parallel laufen.
Grundsätzlich ist es ja sinnvoll erst die VV durchzuführen, wenn es dingliche Gläubiger sind, besonders, wenn sie einen guten Rang haben.
Ich weiß jetzt nicht so genau, wie ich fortfahren soll. Folgende Überlegungen:
a) Wenn ich die TV terminiere, bleiben die dinglich gesicherten Rechte bestehen (Nominalbeträge in Höhe von insg. 117T EUR, VKW 80T). Es kann sein, dass ein fremder, oder der andere 1/2 Anteil Meistbietender wird und dann die VV aushebelt, weil der persönliche Gl. nicht mehr vollstrecken kann, weil das Grundstück ihm nicht mehr gehört.
b) Wenn ich nun die VV zuerst durchführe, bleiben alle Rechte bestehen, der pers. betreibende Gl. wird vermutlich nichts bekommen und die TV kann nicht mehr stattfinden, weil im besten Fall ein Zuschlag erteilt wird, was bei dieser Konstellation eher unwahrscheinlich ist.
aus b) folgernd c) der Eigentümer zu 1/2, wegen dessen Anteil die VV läuft, ersteigert in der TV die andere Hälfte, dann könnte gegen ihn die VV weiterlaufen. Auch eher unwahrscheinlich.
Also bevorzuge ich nun welches Verfahren?
VV scheint aussichtslos.
TV auch.
Hab ich nen Denkfehler?