"Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen" ?

  • Hallo,

    ich bin gerade dabei mein Jurastudium abzuschließen, d.h. ich schreibe zur Zeit meine 1. staatliche Pflichtfachprüfung. Ich möchte mich aber parallel für ein RPflStudium im Saarland (bzw. Schwetzingen) bewerben, auf der entsprechenden Seite finde ich für die Bewerbungsschreiben aber nur den Hinweis, dass der Bewerbung "aussagekräftige Bewerbungsunterlagen, insbesondere Ablichtungen der jeweiligen Schulzeugnisse" beizufügen sind.

    1.) Darum frage ich mich, welche Unterlagen ich von meinem Studium mitschicken sollte?
    a) Wir haben am Ende eines jeden Semesters Abschlussklausuren in jedem Fach geschrieben, wofür es dann pro Studienjahr Abschlusszeugnisse gab. Sollte ich die mitschicken?
    b) Oder nur die Bescheinigung über das ordnungsgemäße Studium vom Juristischen Prüfungsamt, die ich für die Anmeldung zum Examen bekommen hab?

    Bei a) gäbe es jedoch ein klitzekleines Problem :oops: Ich bin damals natürlich ausgerechnet in den Klausuren ZPO und Sachenrecht durchgefallen, was auch auf den Abschlusszeugnissen steht:oops: Das ist aber schon länger her und war zu der Zeit eigentlich pure Faulheit... Ist aber natürlich trotzdem absolut ungünstig. Sollte ich die Zeugnisse dann besser weg lassen oder mitschicken und was dazu schreiben oder reicht fürs Erste die Bescheinigung über das ordnungsgemäße Studium? Oder ist gar nichts nötig? :confused:

    2.) Müssen die Kopien von den Zeugnissen und Bescheinigungen alle beglaubigt sein? (Normalerweise ist das ja so, aber auf der Seite steht nur "Ablichtungen der jeweiligen Schulzeugnisse")

    Vielen Dank schonmal und VG,
    Elisa

  • Hallo Elisa!
    Ich kann Dir nicht verbindlich sagen, welche Unterlagen Du brauchst - ich habe vorher nur mein Abitur gemacht ;)
    Aber ich denke, die Abschlusszeugnisse der Semester solltest Du mitschicken.
    Weglassen würde ich Zeugnisse nicht.
    Wenn Ablichtungen gefordert sind, würde ich auch nur Ablichtungen schicken.
    Zu Deinen nicht bestandenen Fächern ... tja, schlecht ;) ;) Nein, ich denke nicht, dass Du das noch kommentieren musst. Wenn das OLG Interesse an Dir hat, wirst Du im Vorstellungsgespräch mit Sicherheit noch Gelegenheit haben, Rede und Antwort zu stehen :D

    Wenn Du Dir nicht sicher bist, welche Unterlagen das OLG letztenendes haben möchte - ruf doch mal an :telefonie Schade kann es nicht.

    Viel Glück!

  • Solche Leute mag ich immer,die sich parallel zu ihrem fast abgeschlossenem Studium bewerben, n ur um etwas anderes in der Hand zu haben,wenn sie ihr Studium nicht schaffen!

  • Solche Leute mag ich immer,die sich parallel zu ihrem fast abgeschlossenem Studium bewerben, n ur um etwas anderes in der Hand zu haben,wenn sie ihr Studium nicht schaffen!



    Und du würdest dann lieber freiwillig auf der Straße sitzen, bist du erst im nächsten Jahr etwas neues anfangen kannst?
    Sorry, aber ich glaub nicht, dass du so handeln würdest, wenn du ahnst, ein Studium wohl nicht zu packen.

    Die Diskussion, ob, wenn man Jura nicht geschafft hat, dann Rechtspflege schafft, sei dabei aber dahingestellt. Die hatten wir schon mehrmals hier.

  • Ich würde auch beim OLG nachfragen, wenn ich mir nicht sicher bin.
    Ist besser als falsche oder unvollständige Unterlagen einzureichen.
    Und die zeugnisse mussten bei uns glaube ich beglaubigt werden, aber sicher bin ich mir da nicht.
    Und zu den schlechten Noten solltest du keine Erklärungen beifügen. So etwas hat bei einer Bewerbung nichts zu suchen.

  • hm, also ich hab mir einfach eine Übersicht meiner Leistungen vom Prüfungsamt ausdrucken lassen und hab die dann mitgeschickt. Da war dann auch ein Stempel drauf, also war die Übersicht quasi beglaubigt. Ob das notwendig war, kann ich dir nicht sagen, aber irgendwie musst du ja zeigen, dass du seit dem Abi was gemacht hast...
    Da ich zum 1. Oktober eingestellt wurde, würde ich sagen, dass es zumindest nicht geschadet hat die Übersicht mitzuschicken...

  • Man schickt eigentlich immer beglaubigte Kopien zu, du könntest sie ja gefälscht haben! Beim Rest denke ich, alles was man zeigen kann, mitschicken!:)

  • Ich -zumindest- kenne keine Jurastudenten, welche in den Rpfl.Dienst eingestellt wurden. Gibts da andere Meinungen?
    Zusatz: Es gab auch schon Bewerber zum GV Dienst. Die wollten halt auch ein bisschen Klein-Geld verdienen. Genommen hat sie das Mysterium nicht.

  • Ich weiß von mindestens einer abgebrochenen Jurastudium, die Rechtspflegerin wurde.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Davon kenn ich auch einige! Aber ich find das eigentlich nicht schlimm. Warum nicht doch einen anderen, jedoch ähnlichen Studienweg einschlagen!?

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