Hallo,
ich bin gerade dabei mein Jurastudium abzuschließen, d.h. ich schreibe zur Zeit meine 1. staatliche Pflichtfachprüfung. Ich möchte mich aber parallel für ein RPflStudium im Saarland (bzw. Schwetzingen) bewerben, auf der entsprechenden Seite finde ich für die Bewerbungsschreiben aber nur den Hinweis, dass der Bewerbung "aussagekräftige Bewerbungsunterlagen, insbesondere Ablichtungen der jeweiligen Schulzeugnisse" beizufügen sind.
1.) Darum frage ich mich, welche Unterlagen ich von meinem Studium mitschicken sollte?
a) Wir haben am Ende eines jeden Semesters Abschlussklausuren in jedem Fach geschrieben, wofür es dann pro Studienjahr Abschlusszeugnisse gab. Sollte ich die mitschicken?
b) Oder nur die Bescheinigung über das ordnungsgemäße Studium vom Juristischen Prüfungsamt, die ich für die Anmeldung zum Examen bekommen hab?
Bei a) gäbe es jedoch ein klitzekleines Problem Ich bin damals natürlich ausgerechnet in den Klausuren ZPO und Sachenrecht durchgefallen, was auch auf den Abschlusszeugnissen steht Das ist aber schon länger her und war zu der Zeit eigentlich pure Faulheit... Ist aber natürlich trotzdem absolut ungünstig. Sollte ich die Zeugnisse dann besser weg lassen oder mitschicken und was dazu schreiben oder reicht fürs Erste die Bescheinigung über das ordnungsgemäße Studium? Oder ist gar nichts nötig?
2.) Müssen die Kopien von den Zeugnissen und Bescheinigungen alle beglaubigt sein? (Normalerweise ist das ja so, aber auf der Seite steht nur "Ablichtungen der jeweiligen Schulzeugnisse")
Vielen Dank schonmal und VG,
Elisa