Internetveröffentlichungen

  • einen freundlichen Gruss in die Runde.
    Als Internetvermarkter von ZV-Verfahren im Internet habe ich diesen Thread natürlich sehr aufmerksam und vollständig gelesen - bin ja erst seit heute Mitglied in Ihrem Forum :)

    -> mich würde jetzt interessieren, ob Sie alle Verfahren gleich behandeln, sprich bspw. die Veröffentlichung in einer Zeitung immer für alle Verfahren machen oder ob Sie das vom Objekt abhängig machen?

    edit by Kai: abgespalten aus dem Thread "Allein im Sitzungsaal"

  • Zeitung immer. Da entnehmen es die meisten Interessenten vor Ort und das sind die hauptsächlichen Ersteher.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Alle Verfahren werden grundsätzlich gleich behandelt (hier: Tageszeitung, Internet, Stadtanzeiger/Gemeindeblatt). Alles andere wäre meiner Meinung nach auch nicht in Ordnung. Bisher habe ich noch nie eine Ausnahme gemacht und werde es auch nicht tun.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Zeitung immer. Da entnehmen es die meisten Interessenten vor Ort und das sind die hauptsächlichen Ersteher.


    Bei uns sind die meisten Interessenten durch das Internet informiert, wie ich durch -einigermaßen- regelmäßige Fragen während der Termine erfahren habe.
    Natürlich spielt die Tageszeitung auch noch eine Rolle, verliert zumindest bei uns aber an Bedeutung. So mein völlig subjektiver Eindruck.

  • Zeitung immer. Da entnehmen es die meisten Interessenten vor Ort und das sind die hauptsächlichen Ersteher.


    Bei uns sind die meisten Interessenten durch das Internet informiert, wie ich durch -einigermaßen- regelmäßige Fragen während der Termine erfahren habe.
    Natürlich spielt die Tageszeitung auch noch eine Rolle, verliert zumindest bei uns aber an Bedeutung. So mein völlig subjektiver Eindruck.

    ich halte es auch für extrem wichtig, die objekte so breit wie möglich anzubieten. ich finde am besten, wenn sie im internet gleich mit gutachten und fotos veröffentlicht werden, was leider nur wenige gerichte bisher praktizieren. dabei fällt auf, wie unterschiedlich die qualität der gutachten ist. manche sind erstklassig und bieten den interessierten die infos, die sie wirklich brauchen (ist vermietet?, an wen?, höhe der tatsächlichen mieteinnahmen mit warm- und kaltmiete?, höhe der hausgelder?, adresse des hausverwalters?, eindruck der räumlichkeiten? und FOTOS) bei manchen fallen einem die schuhe aus: keine fotos, text mit schreibmaschine eingescannt, keine wichtigen infos.
    kann das gericht eigentlich nix dagegen tun, wenn sich irgendwelche ollen gutachter ne goldene nase verdienen mit gutachten, die das papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt sind ?


  • kann das gericht eigentlich nix dagegen tun, wenn sich irgendwelche ollen gutachter ne goldene nase verdienen mit gutachten, die das papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt sind ?

    Natürlich. Ihn nicht mehr beauftragen.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Zeitung immer. Da entnehmen es die meisten Interessenten vor Ort und das sind die hauptsächlichen Ersteher.


    Bei uns sind die meisten Interessenten durch das Internet informiert, wie ich durch -einigermaßen- regelmäßige Fragen während der Termine erfahren habe.
    Natürlich spielt die Tageszeitung auch noch eine Rolle, verliert zumindest bei uns aber an Bedeutung. So mein völlig subjektiver Eindruck.



    ich halte es auch für extrem wichtig, die objekte so breit wie möglich anzubieten. ich finde am besten, wenn sie im internet gleich mit gutachten und fotos veröffentlicht werden, was leider nur wenige gerichte bisher praktizieren. dabei fällt auf, wie unterschiedlich die qualität der gutachten ist. manche sind erstklassig und bieten den interessierten die infos, die sie wirklich brauchen (ist vermietet?, an wen?, höhe der tatsächlichen mieteinnahmen mit warm- und kaltmiete?, höhe der hausgelder?, adresse des hausverwalters?, eindruck der räumlichkeiten? und FOTOS) bei manchen fallen einem die schuhe aus: keine fotos, text mit schreibmaschine eingescannt, keine wichtigen infos.
    kann das gericht eigentlich nix dagegen tun, wenn sich irgendwelche ollen gutachter ne goldene nase verdienen mit gutachten, die das papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt sind ?



    Ein solcher Service muss aber seitens des Gerichtes durch die Veröffentlichung im Internet nicht unbedingt geboten werden, da das Gericht nicht der "Verkäufer" der Immobilie ist, sondern nur das juristische Know-How für die Verwertung zur Verfügung stellt.

    Eine Veröffentlichung im Internet soll nur Interesse wecken, weitere Auskünfte ( und auch Details ais dem Gutachten) soll aber der Gläubiger, der ein Interesse an der Verwertung hat, erteilen.

    Das Gericht soll sich in diesen Verfahren nicht als Verkäufer betättigten und sich zum "Büttel" für den Gläubiger machen, der selbst keine Initiative bei der Verwerttung des Objektes zeigt.

    "Das Beste gegen Unglücklichsein ist Glücklichsein, und es ist mir egal, was die anderen sagen."
    Elizabeth McCracken, "Niagara Falls All Over Again"


  • kann das gericht eigentlich nix dagegen tun, wenn sich irgendwelche ollen gutachter ne goldene nase verdienen mit gutachten, die das papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt sind ?

    Natürlich. Ihn nicht mehr beauftragen.

    Irgendwie erinnert mich das gerade an ein traumatisches Erlebnis mit einen Sachverständigen, dem ich 26 (in Worten: sechsundzwanzig) Minuten telefonisch versucht habe zu erklären, warum ich ihm keine Kosten für ein sein Handexemplar erstatten kann. Nach 4 zitierten Rechtssprechungen hat er der Absetzung widerwillig zugestimmt. Mein Chef darauf: „Soll ich von der Liste streichen?“ :teufel: Die Antwort dürfte wohl auf der Hand liegen... ;)


  • ich halte es auch für extrem wichtig, die objekte so breit wie möglich anzubieten. ich finde am besten, wenn sie im internet gleich mit gutachten und fotos veröffentlicht werden, was leider nur wenige gerichte bisher praktizieren. dabei fällt auf, wie unterschiedlich die qualität der gutachten ist. manche sind erstklassig und bieten den interessierten die infos, die sie wirklich brauchen (ist vermietet?, an wen?, höhe der tatsächlichen mieteinnahmen mit warm- und kaltmiete?, höhe der hausgelder?, adresse des hausverwalters?, eindruck der räumlichkeiten? und FOTOS) bei manchen fallen einem die schuhe aus: keine fotos, text mit schreibmaschine eingescannt, keine wichtigen infos.
    kann das gericht eigentlich nix dagegen tun, wenn sich irgendwelche ollen gutachter ne goldene nase verdienen mit gutachten, die das papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt sind ?



    Vielleicht nur mal zum Bedenken: Namen von Schuldnern oder Mietern haben nichts in der Veröffentlichung und damit im Gutachten zu suchen - sonst kann es bösen Ärger geben.
    Fotos (insbesondere Innenfotos) sind auch so eine Sache.
    Das sehen natürlich Interessenten immer etwas anders als die Betroffenen ...

    Zur Frage, wie veröffentlicht wird:
    Hier hat sich inzwischen wie bei bü40 rausgestellt, dass die meisten Interessenten übers Internet kommen.
    Daher werden die entsprechenden (meist auch teureren) Zeitungsveröffentlichungen inzwischen eigentlich nur noch in Ausnahmefällen gemacht.
    Ist natürlich Geschmackssache und einzelfallabhängig.


  • und FOTOS)



    Zur Frage von Fotos in Gutachten siehe zB

    Abmahnung wegen Innenraumfotos

    Fehlende Fotos (insbesondere Innenfotos) gehen nicht immer auf die Böswilligkeit des Gutachters zurück. Häufig kann der Gutachter mangels Genehmigung der Beteiligten oder mangels Besichtigung keine Innenraumfotos ins Gutachten nehmen. Einer meiner Gutachter nimmt aus Datenschutzgründen generell keine Innenraumfotos ins Gutachten.

  • Ein solcher Service muss aber seitens des Gerichtes durch die Veröffentlichung im Internet nicht unbedingt geboten werden, da das Gericht nicht der "Verkäufer" der Immobilie ist, sondern nur das juristische Know-How für die Verwertung zur Verfügung stellt.

    Eine Veröffentlichung im Internet soll nur Interesse wecken, weitere Auskünfte ( und auch Details ais dem Gutachten) soll aber der Gläubiger, der ein Interesse an der Verwertung hat, erteilen.

    Das Gericht soll sich in diesen Verfahren nicht als Verkäufer betättigten und sich zum "Büttel" für den Gläubiger machen, der selbst keine Initiative bei der Verwerttung des Objektes zeigt.



    100%ige Zustimmung.

    Nach meiner Erfahrung kann der Versteigerungserlös durch den Gläubiger weitaus mehr beeinflusst werden, als durch den Gutachter. Vermarktung ist auch in der ZV noch das A und O, was die Banken langsam erkennen.

    Da die Vermarktung von Immobilien noch nie ein Kerngeschäft mit besonderer Kompetenz der Banken war, ist es IMHO nicht verwunderlich, dass die Erlöse in deutschen Zwangsversteigerungen teilweise so enttäuschend ausfallen.

    Aber man denkt in Bankenkreisen derzeit um. Auch das Verhältnis zum Schuldner wird endlich überdacht, ist doch z.B. ein Handgeld von 500 EUR an den Schuldner, mit dem Ziel eine Innenbesichtigung durch Interessenten zuzulassen, eine höchst sinnvolle Ausgabe.

    Noch vor gut 15 Jahren waren solche Praktiken in der deutschen Bankenlandschaft völlig verpönt.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Hier in Tiefost hat bislang lediglich die örtliche Sparkasse Initiative bei der Vorbereitung der Verwertung gezeigt. Allen anderen scheint es vollkommen egal, was bei der Verwertung heraus kommt. Hauptsache, irgendwie abgewickelt. Wurde vor einiger Zeit noch heftig über den Verkehrswert diskutiert (der war in der Regel zu niedrig), ist praktisch keine Stellungnahme mehr erforderlich.

  • ...da wir für derzeit rund 80 Amtsgerichte die ZV-Veröffentlichung, respektive die ZV-Vermarktung durchführen, bin ich diesbezüglich mit sehr vielen Rechtspflegern im Gespräch und die Ansichten decken sich im Grund mit Ihren Äußerungen:

    1) Immer mehr Rechtspfleger verzichten auf eine Veröffentlichung in Tageszeitungen, da der finanzielle Aufwand deren Meinung nach gemessen am Nutzen viel zu hoch ist. Richtig ist - das bestätigen auch die vielen Umfragen und Studien, die Sie auf den "großen Immobilienportalen, wie immobilienscout24.de, finden: 80% der Menschen, die sich für den Kauf einer Immobilie interessieren, nutzen ausschließlich das Internet für die Recherche. Im Grunde nichts Verblüffendes: das Internet ist kostenlos, rund um die Uhr abrufbar und die Informationen sind weitaus umfangreicher, als jede Zeitungsanzeige.

    2) die Gutachten sind in der Tat sehr unterschiedlich, das kann ich aus unserem Tagesgeschäft wirklich bestätigen. Deshalb übernehmen wir die wichtigsten Punkte aus jedem Gutachten in ein eigens für die Lesbarkeit entwickeltes Exposé/Exposee und erleichtern damit den Interessenten das gezielte Finden der relevanten Informationen. Dazu kommt, dass der "normale" Interessent mit den meisten Informationen aus dem Gutachten im Grund nicht wirklich etwas sinnvolles anfangen kann. Für den "Profi-Ersteigerer" dagegen ist es schon sinnvoll, das Gutachten im Büro downloaden zu können, um sich optimal auf den Termin vorbereiten zu können.

    3) Sie haben völlig Recht, das Amtsgericht ist NICHT für die Vermarktung einer Immobilie zuständig. Die Rechtspfleger aus unserem Kundenkreis bestätigen mir zwar, dass es einfach "schöner" ist, wenn in einem Verfahren viele Bieter sind und ein hoher Preis erzielt wird, veröffentlichen tun sie die Termine aber nicht deshalb bei uns. Der Grund sind die vielen Wiederholungstermine, die letzendlich mehr Arbeit für den Rechtspfleger und dessen Geschäftsstelle/Serviceeinheit bedeuten. Ist die Akte geschlossen, ist sie vom Tisch und geschlossen ist sie erst, wenn das Objekt verkauft ist. Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass in vielen Gerichten Personalmangel herrscht, hilft eine Veröffentlichung bei einem privaten Internetvermarkter wie uns, in erster Linie dem Rechtspfleger und damit natürlich auch dem Schuldner/Gläubiger.

  • :zustimm:

    Weder schicklich noch sinnich. Ich schätze, die Forumsmitglieder wissen sehr genau, was sie wie und warum wo veröffentlichen...

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

  • Hach, machen wir Werbung?

    hmm, aus Ihrer Sicht nach längerer Betrachtung durchaus nachvollziehbar, bitte entschuldigen Sie. ich wollte Ihnen die Punkte darstellen, da es die Erfahrungen aus meinen vielen Gesprächen mit den Rechtspflegern widerspiegelt und ich davon ausgegangen bin, es könnte Sie interessieren. Dass dabei sicherlich immer ein bißchen Eigenwerbung mit eingespielt wird, ist in der Natur der Dinge, da ich die Dienstleistung von immobilienpool.de für sehr sinnvoll betrachte. Da ich damit offensichtlich dem Thread mehr schade als nutze, bitte ich den Admin, meinen Beitrag zu löschen - vielen Dank.

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