Internetveröffentlichungen

  • Immer mehr Gläubigerbanken beauftragen externe Makler mit der Vermarktung der Zwangsversteigerungstermine.



    Oh, ein neues Geschäftsfeld...

    Damit haben Sie grundsätzlich Recht. Der Makler ist als Beauftragter der Gläubigerbank hinsichtlich der Urheberrechte allerdings in der gleichen Situation wie die Gläubigerbank selbst...

  • Jeder Rechtspfleger sollte verschiedene Möglichkeiten ausschöpfen, bei der Zwangsversteigerung - wenn sie sich schon nicht vermeiden lässt - das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
    Hierzu gehört nach meiner Erfahrung die Beauftragung privater Internetanbieter für die Terminsveröffentlichung.
    Die Rechtspfleger müssen sich in die Situation der Bietinteressenten versetzen.
    Diese wollen eine rasche und umfassende Information über das Objekt.
    Wenn die Rechtspfleger selbst in der Position eines Interessenten wären, würde es
    ihnen nicht anders ergehen.
    Die oben zitierte Entscheidung des BGH ( Beschluss vom 16.10.08, Az.: V ZB 94/08,
    NJW 51/2008, 3708 ) setzt sich kritsch mit dem Bundesportal (http://www.justiz.de) und dem Portal http://www.zvg-portal.de auseinander.
    Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Interessent zu einer Versteigerung kommt, ist umso
    größer, je einfacher er zu der von ihm gewünschten Information gelangt.

  • Wasser auf meine Mühle!:D
    Ich war schon schon immer der Auffassung, dass die umfassende Aufklärung der Interessenten sich auf die Ergebnisse auswirkt.

    Wobei ich zugeben muss: wenn du in einer bescheidenen Marktlage zu versteigern hast, hilft auch das größte klappern nichts.

    Ich habe da Glück.:)
    Die BGH-Entscheidung habe ich noch nicht goutiert.

  • Wobei ich zugeben muss: wenn du in einer bescheidenen Marktlage zu versteigern hast, hilft auch das größte klappern nichts.

    Ich habe da Glück.:)


    Also als Unglück empfinde ich es nicht, dass ich im Hinblick auf den hier eigentlich nicht mehr existenten Grundstücksmarkt rund 1/3 bis 2/3 aller Verfahren durch fünf Termine schleppe. Ehrlich gesagt berührt mich das Versteigerungsergebnis wenig. Ich sehe meine Aufgabe darin, die Rechte ALLER Beteiligten und auch der Bieter zu wahren und somit für ein faires Verfahren zu sorgen - Aufklärung inclusive.

    Aber das Klappern gehört nicht zu MEINEM Handwerk - ist doch auch eher ein Mundwerk. ;)

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    Also als Unglück empfinde ich es nicht, dass ich im Hinblick auf den hier eigentlich nicht mehr existenten Grundstücksmarkt rund 1/3 bis 2/3 aller Verfahren durch fünf Termine schleppe. Ehrlich gesagt berührt mich das Versteigerungsergebnis wenig. Ich sehe meine Aufgabe darin, die Rechte ALLER Beteiligten und auch der Bieter zu wahren und somit für ein faires Verfahren zu sorgen - Aufklärung inclusive.

    Aber das Klappern gehört nicht zu MEINEM Handwerk - ist doch auch eher ein Mundwerk. ;)[/quote] ##



    :meinung:

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