Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief aufgebotsfähig???

  • Hallo liebe Foraner!

    Ich brauche dringend eure Hilfe. Bei mir rief gerade eine Anwältin an und frage mich ob Fahrzeugschein und -brief aufgeboten werden können.
    Meine Kollegin und ich suchen uns schon die Finger wund und finden nichts passendes.

    Kann uns bitte jemand helfen!!!

    LG alfalpha

  • Das geht m.E. nicht, es müsste ein Aufbietungsverfahren gem. § 25 II StVZO durchgeführt werden. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde.

  • Wenn Fahrzeugschein oder -brief oder auch Zulassung weg sind muss man zur Zulassungsstelle und dort den Verlust an Eides Statt erklären. Kostet ein paar Euros und man bekommt ein neues Teil ausgestellt. Das Gericht ist hier nicht zuständig.

  • Vielen dank für eure Hilfe. Wir hatten den § 25 II StVZO auch gefunden, aber dieser und der § 5 StVZO sind aufgehoben worden und das hat uns dann etwas verwirrt.
    Danke nochmals für eure Hilfe!

  • Danke für den Link! Ist seltsam. In juris steht, dass die beiden Paragrafen aufgehoben wurden. Egal. Ich hab der Anwältin mitgeteilt, dass wir nicht dafür zuständig sind und dass sie sich an die Zulassungsstelle wenden muss.
    Vielen Dank für deine Hilfe!

    Schönes Wochenende wünscht
    alfalpha

  • Ja, das Prinzip bleibt gleich. Aber wenn dir juris sagt, dass der Paragraf aufgehoben wurde und nicht sagt, dass es eine neue Verordnung gibt, die das regelt ist das ganz schön doof. Jetzt hat es sich ja geklärt, dank eurer Hilfe.

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