Aufgebotsverfahren

  • Daher wird bei mir mit der Verfügung zum Ausschlussurteil gleich eine Ausfertigung des Urteils an das GBA übersandt, eben weil die Wirkung der Kraftlosigkeit sofort eintritt.

  • Das ist in Wahrheit kein Rechtskraftvermerk, sondern ein deklaratorischer Vermerk darüber, dass ein Rechtsmittel nicht zulässig ist.



    Wie wahr, die Wortwahl war nicht wirklich treffend. :(
    Macht man diesen Vermerk jedoch gleich auf die Ausfertigungen des Ausschlussurteils unterbleibt i. d. R. eine Bitte wie in #35. :)

  • hab da auch mal ne Frage, ab wann ist ein Aufgebot für ein Sparbuch notwendig? ich erinnere mich, vor Jahren auch mal eins verloren zu haben, waren aber nur 200 € oder so drauf und die Bank konnte nach privater eV mir das Geld unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr auszahlen..

    nu hab ich im Büro n Fall, wo die Bank 2000 € ausgezahlt hat. Ist dies zulässig? wo kann ich das nachlesen?

  • Ich glaube das kommt auf das Kreditinstitut an. Bei kleineren Beträgen kann die Bank auf ein Aufgebotsverfahren verzichten und das Sparbuch durch den Vorstand für kraftlos erklären lassen. Ob es aber generell eine Wert-Grenze gibt, kann ich dir leider nicht sagen. Wir haben auf jeden Fall schon sämtliche Varianten durch; von 3-stelligen Beträgen bis nach oben offen. :)

  • irgendeine Vorschrift muss es doch geben.. oder haftet die Bank dafür, wenn irgendein Gläubiger gepfändet hat?

    in unserem Fall ist es nämlich so, dass der Vermieter das Sparbuch als Kaution hat und damals gab es noch keine Kautionssparbücher angeblich bei der P-Bank und bei ner anderne Bank bekam der MIeter angeblich kein Konto.. tja unu hat er das Geld irgendwie bekommen und Vermieter geht mit 30.000 € Forderung leer aus

    Edit:
    Keine Klarnamen von Beteiligen bitte!
    Ulf, Admin

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