Bestellung Vorstand nach den in der Satzung festgelegten Vorstandsämtern

  • Abgesehen von der Diskussion ob die verschiedenen Ämter nun ausdrücklich eingetragen werden müssen oder nicht:

    Wie handhabt ihr das wenn zwischenzeitlich ein Vorstandsmitglied ausscheidet und die Position nicht wieder besetzt werden kann (der Verein bleibt trotzdem handlungsfähig). In der nächsten MV findet sich wieder kein Kanidat.

  • Solange ein handlungsfähiger Vorstand da ist, ist doch alls prima.
    Dann bleibt das eine Vorstandsamt eben unbesetzt.
    Wir können und wollen ja niemanden zwingen, ein Vorstandsamt zu übernehmen.:D

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