Nabend,
bin gerade ein wenig verwirrt und stressed (wg. SolumStar - Schulung); mit liegt ein unter einer auflösenden Bedingung geschlossener Erbteilübertragungsvertrag vor. Dass der Erbanteil an den Übertragenenden zurückfallen soll, soll in Abt. II eingetragenen werden.
Ohne näheres Literaturstudium bin ich der Ansicht, dass der Erbteilsübertragungsvertrag - jedenfalls dann, wenn Grundbesitz beteiligt ist, wie die Auflassung bedingungsfeindlich ist.
Was meint und wisst Ihr? danke