PKH-Überprüfung wurde abgeschafft

  • Wie läuft die PKH-Überprüfung bei Euch am Gericht? 33

    1. Es wird generell überprüft (14) 42%
    2. Es wird nicht überprüft (1) 3%
    3. Der zuständige Sachbearbeiter kann entscheiden (18) 55%

    :eek: ich bin entsetzt :eek:

    Die Geschäftsleitung bei uns im Haus hat zum Jahreswechsel die PKH-Überprüfungen komplett abgeschafft (nicht mal ins Ermessen des zuständigen Rechtspflegers gelegt).
    Die Serviceeinheiten sind angewiesen, alle entsprechenden Wiedervorlagen rauszusuchen und wegzulegen :eek: (noch eine sehr sinnvolle Nebenbeschäftigung für die unterbeschäftigten SEen).

    Ich hatte bis Anfang Dezember noch ein knapp 50 %iges Familienreferat bei dem alleine ich im letzten halben Jahr so gut 60.000,-- bis 80.000,-- Euronen für die Staatskasse/RAe zurückgeholt/reingeholt habe.

    Das weiß unsere Geschäftsleitung auch, und wie mir die beiden anderen FAM-Kolleginnen gesagt haben, ist bei Ihnen das "PKH-Geschäft" auch blendend gelaufen.

    Es tut mir wirklich leid, aber so ein Vorgehen der Geschäftsleitung verstehe ich in keinster Weise. :nixweiss:

    Von der Kohle, die da reinkommt, kann ich längerfristig ganz locker mindestens einen ganzen Rechtspfleger (der würde bei uns für die Überprüfungsverfahren langen) komplett (incl. Ausbildung und allen sonstigen Nebenkosten wie Beihilfe etc.) bezahlen.

    Was soll das denn :confused: :gruebel:

    Gibt's solche - wie ich finde - sinnbefreite Anordnungen auch bei anderen Gerichten, oder dürfen die Rpfls. selbst entscheiden?

  • Also - auch wenn die Überprüfungen manchmal nerven - abschaffen sollte man sie keinesfalls. Könnt ihr euch denn nicht dagegen wehren im Hinblick auf § 120 Abs. 4 ZPO. Auch wenn dort nur "kann" steht, heißt das doch noch lange nicht, "wird sowieso nie".

    Tut mir leid, aber für solche Anordnungen der Geschäftsleitung habe ich echt kein Verständnis.:(

  • Das ist ja echt krass! Und hat die Geschäftsleitung eine Begründung dafür abgegeben?
    Und kann man eigentlich so das Gesetz umgehen!? Immerhin soll ja dort innerhalb von 4 Jahren die PKH überprüft werden...
    sowas könnte ich mir hier nicht vorstellen!
    Bei uns ist eine Überprüfungsfrist von 2 Jahren das höchste der Gefühle!

  • :eek: Darf die Geschäftsleitung so etwas einfach verbieten ??? :eek: Schließlich sind wir doch sachlich unabhängig und wenn ich dann unbedingt prüfen will ?!? Mich würde mal interessieren, was Eure Bezis dazu sagen !!! Wir prüfen hier in der Regel einmal innerhalb der vier Jahre.

  • :eek: Darf die Geschäftsleitung so etwas einfach verbieten ??? :eek: Schließlich sind wir doch sachlich unabhängig und wenn ich dann unbedingt prüfen will ?!? Mich würde mal interessieren, was Eure Bezis dazu sagen !!! Wir prüfen hier in der Regel einmal innerhalb der vier Jahre.



    Das würde mich allerdings auch mal interessieren, was unsere Bezis dazu sagen . . . vielleicht können die da ja intervenieren . . . :gruebel:

    . . . und bei uns wurde zweimal innerhalb der vier Jahre überprüft . . . :)

  • Warum seit ihr denn entsetzt. Die Geschäftsleitung nimmt euch Arbeit ab und dann passt es euch auch wieder nicht.:teufel:



    Wenn die mir sinnbefreite Arbeit abnimmt, ok :teufel: ;)

    . . . aber die PKH-Überprüfung hat Sinn und Spaß (im Hinblick auf so manche Bürgerreaktion) gemacht ;)

  • Ich halte zum einen die Anweisung der Geschäftsleitung unter Zugrundelegung von § 9 RpflG für unzulässig und gehe daneben fast sicher davon aus, dass bei entsprechender Kenntniserlangung durch den BezRev oder die Justizverwaltung eine Abänderung erfolgen kann.

  • Hier wird es ins Ermessens des Bearbeiters gestellt. Das bedeutet bei mir allerdings, dass ich in über 90% auch nichts unternehme.

    Im Hinblick auf § 9 RpflG halte aber auch ich eine Anweisung für fragwürdig.

  • Hier wird es ins Ermessens des Bearbeiters gestellt. Das bedeutet bei mir allerdings, dass ich in über 90% auch nichts unternehme.



    . . . weil Du um Hinblick auf die aktuelle Situation des Bürgers nicht damit rechnest, dass er im Überprüfungszeitraum finanziell mal besser dastehen wird :gruebel: oder :confused:

  • Ich halte zum einen die Anweisung der Geschäftsleitung unter Zugrundelegung von § 9 RpflG für unzulässig und gehe daneben fast sicher davon aus, dass bei entsprechender Kenntniserlangung durch den BezRev oder die Justizverwaltung eine Abänderung erfolgen kann.



    Meinst Du wirklich, dass § 9 RpflG greift, da man hier als Kostenbeamter tätig ist und somit der Willkür des BezR ausgesetzt ist?

  • Es sind ja im Übrigen nicht die Rechtspfleger angewiesen nicht zu überprüfen, sondern die Serviceeinheiten sind angewiesen nicht mehr vorzulegen. :teufel:

  • Tja und ich wundere mich jeden Tag, dass alles teurer wird. Wir habens ja.
    (Kopie der Anweisung an Blöd-Zeitung und BJM zur Kenntnisnahme)

  • Bei uns hat sich die Geschäftsleitung bisher nicht um unsere Arbeit geschert, wahrscheinlich wissen die nicht mal was von dem möglichen "Einsparpotenzial!!"
    SE + Rpfl. haben nach der Komplettabschaffung ja nun freie Ressourcen für ... vielleicht Verwaltungsarbeiten?? :teufel:

    Ich denke auch, der Tip mit dem dezenten Hinweis an den Bez.rev. ist wohl die sauberste Lösung, aber er hat keine Möglichkeit, die Überprüfung zu verlangen und nach Gesetz besteht auch keine Prüfungspflicht!

    Und das Ermessen kann der Rpfl nur ausüben, wenn er dazu Gelegenheit hat, gibt´s keine Akten (Aktenvorlage) mehr, kannste auch nix veranlassen.

    Ich prüfe nur in den wenigen Fällen, in denen eine geringe Chance auf Zahlungsfähigkeit besteht, in der Aktenmehrzahl erfolgt keine Prüfung.

  • Tja ich weiß gar nicht im Moment, ob ich das gut oder
    schlecht finden würde.

    Wir sind eine sehr arme Region. Meistens verfüge ich
    schon von vornherein keine Wiedervorlage.
    Denn auch wer hier Arbeit hat (und es kann ja nicht jeder in den goldenen Westen gehen,um das große Geld zu verdienen, was die Richter hier grundsätzlich in den Unterhaltsprozessen verlangen und ich unmöglich finde) verdient so wenig, dass der Richter fast schon immer PKH-ohne Raten bewilligt und ich weiß der wird nie mehr Geld verdienen. Die meisten haben sowieso HARTZ IV usw (bitte jetzt kein Mitleid, so ist das hier nicht gemeint)

    Die meiste Arbeit mit der PKH-Überprüfung, haben sowie die Geschäftsstellen, anschreiben erinnern usw.
    Wenn ich die Akten habe, sehe ich in den meisten
    Akten gleich, dass da noch nichts zu holen ist.
    Die Bearbeitung der Akte dauert keine Minute.
    Ich habe so ungefähr alle 3 Monate mal eine Aufhebung.

  • Die meiste Arbeit mit der PKH-Überprüfung, haben sowie die Geschäftsstellen, anschreiben erinnern usw.



    Nicht seit der Einführung von forumSTAR. Da erstellt der Rpfl sämtliche Schreiben, Mahnungen, Erinnerungen, etc. und die Geschäftsstelle tütet nur noch ein und schickt ab.

  • Ich bearbeite Zivilsachen. Da PKH hierbei nicht allzu häufig vorkommt im Vergleich zu Familiensachen, wird auch so ziemlich jede Akte überprüft. Ausnahmen liegen im Ermessen des Sachbearbeiters, also z.B. bei einem 70 jährigen Rentner, bei dem nicht mehr mit einem Lottogewinn oder einer Erbschaft gerechnet werden kann, wird keine Überprüfung mehr vorgenommen.

    Ich finde, dass die Überprüfung davon abhängig sein sollte, wer die betreffende Person ist (oben genannter Rentner), also auf jeden Fall der Sachbeartbeiter entscheiden sollte, ob geprüft wird oder nicht.

    Und hier werden die Erinnerung etc. auch vom Rechtspfleger gefertigt.

  • Die meiste Arbeit mit der PKH-Überprüfung, haben sowie die Geschäftsstellen, anschreiben erinnern usw.



    Nicht seit der Einführung von forumSTAR. Da erstellt der Rpfl sämtliche Schreiben, Mahnungen, Erinnerungen, etc. und die Geschäftsstelle tütet nur noch ein und schickt ab.



    Bei uns tüten sogar die Rechtspfleger ein. :gruebel:

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