Einstellungstest OLG Jena

  • Hallo. Ich werd zwar an dem Test nicht mehr teilnehmen, da ich in einem anderen BL genommen wurde, aber da ich mich auch beworben habe, antworte ich mal.
    Nein, ich habe noch Nichts gehört. Und da ich mich nach dem Soldatenversogungsgesetz auf eine vorgemerkte Stelle beworben habe und eingeladen werden muss, liegt es auch nicht an mir.
    Die sind wohl einfach noch nicht so weit.

    Viel Glück!


    Seit wann regelt denn das SVG das man zum Test eingeladen werden muss?

  • Hallo. Ich werd zwar an dem Test nicht mehr teilnehmen, da ich in einem anderen BL genommen wurde, aber da ich mich auch beworben habe, antworte ich mal.
    Nein, ich habe noch Nichts gehört. Und da ich mich nach dem Soldatenversogungsgesetz auf eine vorgemerkte Stelle beworben habe und eingeladen werden muss, liegt es auch nicht an mir.
    Die sind wohl einfach noch nicht so weit.

    Viel Glück!

    Vielen lieben Dank für deine Antwort und herzlichen Glückwunsch!
    Ich hatte mich nur gewundert, da bis Mitte Januar Rückmeldung kommen sollte. Aber dann wird es wohl einfach noch etwas dauern.

  • Hallo. Ich werd zwar an dem Test nicht mehr teilnehmen, da ich in einem anderen BL genommen wurde, aber da ich mich auch beworben habe, antworte ich mal.
    Nein, ich habe noch Nichts gehört. Und da ich mich nach dem Soldatenversogungsgesetz auf eine vorgemerkte Stelle beworben habe und eingeladen werden muss, liegt es auch nicht an mir.
    Die sind wohl einfach noch nicht so weit.

    Viel Glück!


    Seit wann regelt denn das SVG das man zum Test eingeladen werden muss?

    Für Soldaten gibt es vorbehaltene Stellen nach § 10 Abs. 4 Soldatenversorgungsgesetz.
    Die Bewerbung erfolgt nach Stellenvorbehaltsverordnung (StVorV).
    Der sich bewerbende Soldat wird von der Vormerkstelle gemäß § 7 StVorV zum Eignungsfeststellung vorgeschlagen, wenn er für die Stelle in Betracht kommt. § 8 StVorV besagt, dass der Soldat einzustellen ist, wenn er nach dem Ergebnis der Eignungsfeststellung geeignet ist.
    Eine Ablehnung allein aufgrund der Bewerbungsunterlagen sieht die StVorV nicht vor.


    Ich hatte jetzt auch eine Einladung zur Eignungsfeststellung von Jena.

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