Hier wurde so was auch schon mal diskutiert:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…hlight=Friedhof
Der dortige Vorschlag, auf die Friedhofssatzung Bezug zu nehmen, dürfte aber auch nicht unproblematisch sein:
OLG München Beschl. v. 27.5.2008 – 34 Wx 130/07, BeckRS 2008, 13275, beck-online (keine Bezugnahme auf nur lokal geltendes Recht)