Wie ist das Studium?

  • Hast du eine Ahnung.

    Soviel ich weiß, wird z.B. der komplette Vollstreckungsbereich wohl kaum gelehrt - in der Praxis aber notwendig und sehr weitreichend.

    Für's zweite Staatsexamen aber schon, und zwar volles Programm.

  • Und es ist ja auch nicht so, dass man im Jurastudium in ca 5 Jahren alles lernt und dann examensreif ist. Üblicherweise lässt man sich ja ein Jahr vor dem geplanten Examen für ein Jahr vom Rep alles reinprügeln.
    Da ich den Vergleich habe, kann ich sagen, dass die Rechtspflegerausbildung für die meisten Lerntypen geeigneter ist, als die Uni, weil man eben in Klassen dasitzt, die Dozenten einen beim Namen kennen und man nach einigen Monaten Theorie in die Praxis kommt und dann das Gelernte umsetzen kann.
    Die Uni ist freier, man kann die Klausuren quasi beliebig oft wiederholen, aber ist oft auch auf sich allein gestellt. Ich hab in der Rechtspflegerausbildung das meiste erst in den Praxisabschnitten verstanden bzw. sogar erst, als ich als fertige Rechtspflegerin mich auf einmal in meinem Dezernat damit auseinandersetzen musste.
    Im Jurastudium hab ich mich irgendwie so durchgemogelt, der Rechtspflegervorteil brachte rein gar nichts und den Stoff hab ich dann erst beim Rep verstanden, ein halbes Jahr vorm Examen, im 9. Semester hat es auf einmal klick gemacht.

    Also ich bin Praktikerin aus Leib und Seele und fand die FH blöd und die Uni blöd :)

  • naja dort wurde gesagt dass man die HA neben den Vorlesungen schreibt und nur mal ne Woche frei hat.... in Hildesheim
    ich wollte daher noch mal fragen
    aber du bist da dann ja und weisst ja was ist
    das ist geschrieben worden
    in hildesheim gibt es für die diplomarbeit vor der abgabe einen monat frei. voher anfangen ist natürlich ratsam.
    für die hausarbeit hat man 3 wochen zeit. die letzte davon ist vorleseungsfrei.

  • Also für die Hausarbeiten hast Du in Hildesheim insgesamt 3 Wochen Zeit, davon ist eine (in der Regel die letzte) vorlesungsfrei.
    Es kann aber auch anders kommen: Der Jahrgang vor uns hatte nicht eine Woche am Stück frei, sondern in den drei Wochen fünf einzelne Tage. Das lag allerdings daran, dass einige Studenten schon Wochen vorher nachgefragt hatten, wann denn die freie Woche wäre, da man ja noch den Urlaub buchen müsse. Dafür ist die vorlesungsfreie Zeit ja nicht unbedingt gedacht. Und da wurde das Konzept dann kurzerhand gekippt.

    Wieviel Zeit für die Diplomarbeit vorgesehen ist, weiß ich nicht, da ich zum Glück keine schreiben musste.

    Wenn auf den Kiel die Sonne lacht, hat der Segler wohl was falsch gemacht! (unbekannt)

  • Das muss dann auch der Jahrgang gewesen sein, der dafür gesorgt hat, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorzulegen ist, wenn man Montag oder Freitag den Vorlesungen fernblieb... Ein Sauhaufen! War halt ein wenig auffällig, wenn die Hälfte der Studiengruppe fehlte...

    Zum Glück befand ich mich dann ohnehin bereits im entspannten Hauptstudium II, so dass mich das nicht tangierte! Die Zeit für die Hausarbeit (3 Wochen) ist vollkommen ausreichend. Auch ist für die Dipl.-Arbeit genug Zeit vorgesehen; die Arbeit steht in der heißen Lernphase für die Examen dann aber hinten an, so dass man in dem vor der Abgabe freien Monat noch ne Menge tun muss! Meist hat man dann soviel Abstand zu der Arbeit, dass man das Konzept teilweise umwirft. Das tut der Arbeit in den meisten der Fälle gut! Die HA und auch die Dipl.-Arbeit sollten bei einer notwendigen Initiative und Absprache mit dem "Dipl.-Dozenten" (Betreuer) aber kein Problem sein.

  • Das muss dann auch der Jahrgang gewesen sein, der dafür gesorgt hat, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorzulegen ist, wenn man Montag oder Freitag den Vorlesungen fernblieb... Ein Sauhaufen! War halt ein wenig auffällig, wenn die Hälfte der Studiengruppe fehlte...



    :wechlach::wechlach::wechlach: Ich dachte ja schon, unser Jahrgang war schlimm! Aber das ist echt zu krass...

    Zum Thema Hausarbeit und Diplomarbeit wurde aber in dem anderen Thread auch schon ausreichend und zutreffend geantwortet...

  • Bei uns hat es das auch gegeben. In NRW wurden in den Jahren nach der Wiedervereinigung Rechtspflegeranwärter aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ausgebildet. Die haben sich mehr als alle anderen auf's Wochenende gefreut. Sie hatten aber immer exorbitant lange Heimwege, so dass der Freitag oft geschlabbert wurde.

    Meiner Erinnerung wurden daraufhin auch ärztliche Atteste bei Krankmeldungen verlangt

  • Bei uns hat es das auch gegeben. In NRW wurden in den Jahren nach der Wiedervereinigung Rechtspflegeranwärter aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ausgebildet. Die haben sich mehr als alle anderen auf's Wochenende gefreut. Sie hatten aber immer exorbitant lange Heimwege, so dass der Freitag oft geschlabbert wurde.

    Meiner Erinnerung wurden daraufhin auch ärztliche Atteste bei Krankmeldungen verlangt



    Ich bitte das nicht verallgemeinern - sonst heißt es gleich wieder faule Ossis. ;)
    Kann mich (auch für den Freundeskreis) nicht erinnern, für Heimfahrten Tage geschwänzt zu haben.

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